Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 29.12.2022 09:35
An: poststelle@datenschutz.hessen.de
Betreff: Fwd: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - 90.22.22:0004

 

Sehr geehrter ***********, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.12.2022. Da Sie keinen Anhaltspunkt für mangelhafte Sicherheit gefunden haben ist meiner Meinung nach Ihre Ablehnung meines Antrags auf Akteneinsicht (den ich sowieso nur  in Hinblick auf den Inhalt der erwarteten Datenkopien nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO angesprochen habe) vom 30.08.2022 hinfällig. Ich bitte daher um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einschließlich - aber nicht nur - einer Kopie aller Akten zu meiner Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
Datum: Tue, 2 Aug 2022 12:50:48 +0200
Von: Christina Franke *******.de"><frankechristina@*******.de>
An: poststelle@datenschutz.hessen.de


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von mir über FragDenStaat eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke

Hirschstraße ***, 76228 Karlsruhe