Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 24.11.2022 19:06
An: poststelle@datenschutz.hessen.de
Betreff: Re: AZ 90.22.67:0103 - Datenschutzaufsicht

 

Sehr geehrter Herr Dr. Rapp,

ich habe die Email so an 16 Verantwortliche parallel abgesandt und dabei bcc verwendet um die jeweils anderen Empfänger nicht zu nennen - wie das auch von Datenschützern empfohlen wird. Aus der Ansprache dürfte dennoch klar sein, dass jeder gemeint war, oder falls das unklar gewesen sein sollte, hätte ich eine Rückfrage erwartet. Die allermeisten Verantwortlichen haben Auskunft erteilt.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke

Am 24.11.2022 um 16:28 schrieb poststelle@datenschutz.hessen.de:

Datenschutzaufsicht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

Sehr geehrte Frau Franke,

ich nehme Bezug auf den o. g. Vorgang.

Bei der angehängten E-Mail fehlt im Header die Information zum Empfänger („An“). Ich bitte daher um Vorlage der E-Mail mit dieser Information.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Sebastian Rapp


Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Beschäftigtendatenschutz, Kommunen, Verwaltungsmodernisierung
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Telefon: +49 (611) 1408 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
DE-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de-mail.de
Internet: https://datenschutz.hessen.de

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