Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 23.11.2022 21:23
An: poststelle@datenschutz.hessen.de
Betreff: Re: AZ 90.22.67:0103 - Datenschutzaufsicht
Anlagen: Auskunft nach Artikel 15 I und III DSGVO

 

Sehr geehrter Herr Dr. Rapp,

anbei.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke

Am 23.11.2022 um 08:52 schrieb poststelle@datenschutz.hessen.de:

Datenschutzaufsicht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

Sehr geehrte Frau Franke,

Ihre Eingabe vom 17.11.2022 bearbeite ich unter dem Aktenzeichen 90.22.67:0103. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftverkehr mit meiner Dienststelle an.

Zu der weiteren datenschutzrechtlichen Prüfung bitte ich um Vorlage des an die Hessische Staatskanzlei adressierten Auskunftsersuchens vom 07.10.2022 als Kopie des Schreibens bzw. als E-Mail im E-Mail-Format.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Sebastian Rapp


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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Beschäftigtendatenschutz, Kommunen, Verwaltungsmodernisierung
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Telefon: +49 (611) 1408 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
DE-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de-mail.de
Internet: https://datenschutz.hessen.de

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