Von: <poststelle@datenschutz.hessen.de>
Gesendet: 14.11.2022 18:46
An: <frankechristina@*******.de>
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Behördlicher Datenschutz des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Sehr geehrte Frau Franke,

 

Ihre Anfrage vom 10.10.2022 habe ich erhalten.

Soweit ein weitergehender Anspruch auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO besteht, werde ich Ihrem Anliegen nachkommen.

Aufgrund der Vielzahl der aktuell zu bearbeitenden Vorgänge werde ich allerdings noch etwas Zeit benötigen, um Ihr Auskunftsersuchen zu bearbeiten.

 

Ich werde versuchen, mich zeitnah mit einer inhaltlichen Rückäußerung bei Ihnen zurückzumelden, spätestens aber innerhalb der Fristen des Art. 12 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO (Verlängerung um zwei Monate).

 

Die lange Bearbeitungsdauer bitte ich zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

**************


Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Telefon: +49 611 1408 146
E-Mail: bdsb@datenschutz.hessen.de
DE-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de-mail.de
Internet: https://datenschutz.hessen.de

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie
hier.

 

 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: Montag, 10. Oktober 2022 09:07
An: justitiariat@bfdi.bund.de; poststelle@lfdi.bwl.de; Poststelle LfD Bayern <poststelle@datenschutz-bayern.de>; Poststelle LfD Berlin <mailbox@datenschutz-berlin.de>; Poststelle LfD Brandenburg <poststelle@LDA.brandenburg.de>; Poststelle LfD Bremen <office@datenschutz.bremen.de>; Poststelle LfD Hamburg <mailbox@datenschutz.hamburg.de>; Poststelle HBDI <poststelle@datenschutz.hessen.de>; Poststelle LfD Mecklenburg-Vorpommern <info@datenschutz-mv.de>; Poststelle LfD Niedersachsen <poststelle@lfd.niedersachsen.de>; Poststelle LfD Nordrhein-Westfalen <poststelle@ldi.nrw.de>; Poststelle LfD Rheinland-Pfalz <poststelle@datenschutz.rlp.de>; Poststelle LfD Sachsen <saechsdsb@slt.sachsen.de>; Poststelle LfD Sachsen-Anhalt <poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de>; Poststelle LfD Schleswig-Holstein <mail@datenschutzzentrum.de>; Poststelle LfD Thüringen <Poststelle@datenschutz.thueringen.de>
Cc: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: Re: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich muss diese Feststellung und Aufforderung an Niedersachsen auf Sie alle ausdehnen, nachdem Brandenburg sich in https://blog.lindenberg.one/documents/CF/BB/202210061600%20BB-JL%20Bereitstellung%20der%20Protokolle%20und%20Kommunikation%20des%20Arbitskreises%20%27Verwaltung%27.eml

weigert, die Protokolle und Kommunikation in der Arbeitsgruppe zur Verfügung zu stellen. Was auch immer in Ihren Arbeisgruppen hinsichtlich unserer - Joachim Lindenbergs und meiner - Beschwerden diskutiert wurde, sind wie unten ausgeführt auch personenbezogene Daten von uns.

 

Da uns diese Protokolle nicht beauskunftet wurden, war Ihre Auskunft unvollständig. Wir fordern Sie auf, nachzubessern und die Kommunikation und Protokolle - soweit bei Ihnen vorhanden - nachzuliefern oder ggfs.

Ihre Angaben nach Artikel 15 I zu korrigieren. Gründe einer Auskunftsverweigerung sind rechtsmitteltauglich anzugeben. Ich muss bei dieser Gelegenheit auch an Artikel 15 III Satz 3 erinnern. Gerne per CD oder Email mit verschlüsseltem Zip, Passwörter per Post.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke

*********************************

 

Am 06.10.2022 um 13:48 schrieb Christina Franke:

> Sehr geehrte Datenschutzbeauftragte,

> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.09.2022.

> Dass Sie dem Verantwortlichen keine personenbezogene Daten übermittelt

> haben halte ich für sehr unglaubwürdig. Selbst wenn Sie meinen Namen

> und die Anfrage von FragDenStaat weggelassen haben, ist der

> Beschwerdeinhalt mit großer Wahrscheinlichkeit geeignet, meine

> Beschwerde und damit Person wiederzuerkennen, und damit handelt es

> sich um personenbezogene Daten von mir, die zu beauskunften sind. Ihre

> Datenschutzerklärung erwähnt zwar Anonymisierung, aber bekanntlich ist

> Anonymisierung schwierig bis unmöglich (s.a.

> https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Konsultationsverfahre

> n/1_Anonymisierung/Positionspapier-Anonymisierung.pdf;jsessionid=F4EDA

> 7A59ED39BE5532D3433D082E165.intranet241?__blob=publicationFile&v=4),

> und ich bezweifle sehr, dass hier überhaupt eine nennenswerte Anzahl

> von Beschwerden existiert, in denen ich untergehe. Wenn Sie das anders

> sehen, bitte ich um Mitteilung welche Maßnahmen Sie konkret zur

> Anyonymisierung meiner Daten ergriffen haben und in welcher Grundmenge

> von Betroffenen ich damit untergehe.

> Mein Recht auf Akteneinsicht leitet sich aus Artikel 78 I und II DSGVO

> ab, und gerade um zu entscheiden welcher Abschnitt anwendbar ist, ist

> Akteneinsicht erforderlich, wobei aktuell wohl eher II - eine

> Untätigkeistklage - angezeigt ist. Spätestens mit Einreichen einer

> Klage greift auch §100 VwGO. Unabhängig davon ist Akteneinsicht mit

> Artikel 41 II lit. b ein Teil der EU-Grundrechte-Charta.

> Ich bitte daher erneut darum meine Auskunft um die Akteneinsicht zu

> vervollständigen.

> Mit freundlichen Grüßen

> Christina Franke

> Am 08.09.2022 um 16:10 schrieb Christina Franke:

>> Sehr geehrte Damen und Herren,

>> vielen Dank für die Auskunft und Standmitteilung vom 1.9.2022, Ihr

>> Zeichen 4.2 05475-02-0425/21.

>> In meiner Anfrage vom 2.8.2022 bat ich auch um Akteneinsicht

>> hinsichtlich meiner Beschwerde, inbesondere da Sie mit großer

>> Wahrscheinlichkeit auch meinen Namen oder die Anfrage über

>> FragDenStaaat gegenüber der Verantwortlichen genannt haben, sehe ich

>> in der Korrespondenz auch personenbezogene Daten von mir.

>> Ich bitte daher darum, die Auskunft um die Akteneinsicht zu ergänzen,

>> gerne per Email unter Verwendung des gleichen Passworts.

>> Mit freundlichen Grüßen

>> Christina Franke

>> 

>> Am 01.09.2022 um 13:40 schrieb LfD - Referat4:

>>> Sehr geehrte Frau Franke,

>>> 

>>> Sie können unser Sachstands- und Auskunftsschreiben nebst Anlagen

>>> hier abrufen:

>>> https://box.niedersachsen.de/public/download-shares/ItbN4JEFMBLsRmgR

>>> kIwsepmiBiMn619R

>>> 

>>> Das Passwort für den Zugriff über diesen Link geht Ihnen mit

>>> separater E-Mail zu.

>>> 

>>> Die Informationen liegen in einer Zip-Datei, die mit einem anderen

>>> Passwort geschützt ist. Dieses geht Ihnen auf dem Postweg zu.

>>> Dasselbe Passwort verwenden Sie bitte für die in der Zip-Datei

>>> befindliche PDF-Datei.

>>> 

>>> Bitte schicken Sie uns eine kurze Nachricht, sobald Sie die

>>> Informationen heruntergeladen haben, damit wir die Zip-Datei vom o.

>>> g. Ablageort wieder entfernen können.

>>> 

>>> 

>>> Mit freundlichen Grüßen

>>>> Die Landesbeauftragte für den

>>>> Datenschutz Niedersachsen

>>>> Referat 4

>>>> Hausanschrift:

>>>> Prinzenstraße 5, 30159 Hannover

>>>> Postanschrift:

>>>> Postfach 221, 30002 Hannover

>>>> Telefon: 0511 120 4500

>>>> Telefax: 0511 120 4599

>>>> E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

>>>>        LfD-Referat4@LfD.niedersachsen.de

>>>> Internet: https://www.lfd.niedersachsen.de

>>>> 

>>>> E-Mail-Verschlüsselung:

>>>> Wenn Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden

>>>> wollen, so empfehlen wir Ihnen, diese mit unserem öffentlichen

>>>> PGP-Schlüssel zu sichern. Weitere Informationen finden Sie hier:

>>>> https://www.lfd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=12926&

>>>> art

>>>> icle_id=56046&_psmand=48

>>>> https://www.lfd.niedersachsen.de/download/32009.

>>>> 

>>>> Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

>>>> Ich weise Sie darauf hin, dass wir als verantwortliche Stelle Ihre

>>>> personenbezogenen Daten verarbeiten. Die gesamte Verarbeitung

>>>> erfolgt im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlich normierten,

>>>> aufsichtsbehördlichen Befugnisse nach § 19 NDSG sowie Artikel 6

>>>> Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit den Artikeln 51 ff. DS-GVO.

>>>> Sie haben unter anderem das Recht, Auskunft über Ihre durch uns

>>>> verarbeiteten Daten zu erhalten, sowie das Recht, dass diese Daten

>>>> gelöscht werden, sofern sie zum Erreichen des genannten Zweckes

>>>> nicht länger erforderlich sind. Ferner haben Sie das Recht, dass

>>>> unrichtige Daten berichtigt sowie unvollständige Daten

>>>> vervollständigt werden, soweit diese Sie betreffen. Weiterhin

>>>> verfügen Sie über das Recht auf Datenübertragbarkeit, auf

>>>> Widerspruch und zur Einschränkung der Verarbeitung.

>>>> Eine ausführliche Information über Ihre Rechte und die Verarbeitung

>>>> Ihrer Daten können Sie unter folgendem Link abrufen:

>>>> https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschu

>>>> tze

>>>> rklaerung/transparenz--und-informationspflichten-nach-artikel-13-un

>>>> d-a rtikel-14-datenschutz-grundverordnung-164720.html

>>> 

>>> 

>>> 

>>> -----Ursprüngliche Nachricht-----

>>> Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>

>>> Gesendet: Dienstag, 30. August 2022 13:11

>>> An: LfD - Referat4 <LfD-Referat4@LfD.niedersachsen.de>

>>> Betreff: Re: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

>>> 

>>> ACHTUNG!! Diese E-Mail erreicht Sie von einem Absender außerhalb der

>>> niedersächsischen Landesverwaltungs-Infrastruktur mit

>>> TLS-Verschlüsselung. Bitte klicken Sie auf keine Links oder öffnen

>>> Sie keine E-Mail-Anhänge, falls Sie den Absender nicht kennen und

>>> nicht wissen, ob der Inhalt sicher ist.

>>> 

>>> Sehr geehrte Damen und Herren,

>>> 

>>> wenn Sie Erwägungsgrund 63 S. 4 DSGVO nicht erfüllen können, dann

>>> schicken Sie mir bitte ein verschlüsseltes Zip per Email und das

>>> Passwort dazu per Post.

>>> 

>>> Mit freundlichen Grüßen

>>> 

>>> Christina Franke

>>> 

>>> 

>>> Am 30.08.2022 um 11:51 schrieb LfD - Referat4:

>>>> Sehr geehrte Frau Franke,

>>>> 

>>>> gerne möchte ich Ihnen Informationen elektronisch verschlüsselt

>>>> zukommen lassen und bitte hierzu um Übersendung Ihres öffentlichen

>>>> PGP-Schlüssels.

>>>> Ansonsten würde die Zusendung auf dem Postweg erfolgen.

>>>> 

>>>> Mit freundlichen Grüßen

>>>> 

>>>> Die Landesbeauftragte für den

>>>> Datenschutz Niedersachsen

>>>> Referat 4

>>>> Hausanschrift:

>>>> Prinzenstraße 5, 30159 Hannover

>>>> Postanschrift:

>>>> Postfach 221, 30002 Hannover

>>>> Telefon: 0511 120 4500

>>>> Telefax: 0511 120 4599

>>>> E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

>>>>        LfD-Referat4@LfD.niedersachsen.de

>>>> Internet: https://www.lfd.niedersachsen.de

>>>> 

>>>> E-Mail-Verschlüsselung:

>>>> Wenn Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden

>>>> wollen, so empfehlen wir Ihnen, diese mit unserem öffentlichen

>>>> PGP-Schlüssel zu sichern. Weitere Informationen finden Sie hier:

>>>> https://www.lfd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=12926&

>>>> art

>>>> icle_id=56046&_psmand=48

>>>> https://www.lfd.niedersachsen.de/download/32009.

>>>> 

>>>> Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

>>>> Ich weise Sie darauf hin, dass wir als verantwortliche Stelle Ihre

>>>> personenbezogenen Daten verarbeiten. Die gesamte Verarbeitung

>>>> erfolgt im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlich normierten,

>>>> aufsichtsbehördlichen Befugnisse nach § 19 NDSG sowie Artikel 6

>>>> Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit den Artikeln 51 ff. DS-GVO.

>>>> Sie haben unter anderem das Recht, Auskunft über Ihre durch uns

>>>> verarbeiteten Daten zu erhalten, sowie das Recht, dass diese Daten

>>>> gelöscht werden, sofern sie zum Erreichen des genannten Zweckes

>>>> nicht länger erforderlich sind. Ferner haben Sie das Recht, dass

>>>> unrichtige Daten berichtigt sowie unvollständige Daten

>>>> vervollständigt werden, soweit diese Sie betreffen. Weiterhin

>>>> verfügen Sie über das Recht auf Datenübertragbarkeit, auf

>>>> Widerspruch und zur Einschränkung der Verarbeitung.

>>>> Eine ausführliche Information über Ihre Rechte und die Verarbeitung

>>>> Ihrer Daten können Sie unter folgendem Link abrufen:

>>>> https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschu

>>>> tze

>>>> rklaerung/transparenz--und-informationspflichten-nach-artikel-13-un

>>>> d-a rtikel-14-datenschutz-grundverordnung-164720.html

>>>> 

>>>> 

>>>>> -----Ursprüngliche Nachricht-----

>>>>> Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>

>>>>> Gesendet: Dienstag, 2. August 2022 12:42

>>>>> An: LfD - Poststelle <poststelle@LfD.niedersachsen.de>

>>>>> Betreff: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

>>>>> 

>>>>> ACHTUNG!! Diese E-Mail erreicht Sie von einem Absender außerhalb

>>>>> der niedersächsischen Landesverwaltungs-Infrastruktur mit

>>>>> TLS-Verschlüsselung. Bitte klicken Sie auf keine Links oder öffnen

>>>>> Sie keine E-Mail-Anhänge, falls Sie den Absender nicht kennen und

>>>>> nicht wissen, ob der Inhalt sicher ist.

>>>>> 

>>>>> Sehr geehrte Damen und Herren,

>>>>> 

>>>>> ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

>>>>> einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von

>>>>> mir über FragDenStaat eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um

>>>>> eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO.

>>>>> 

>>>>> Mit freundlichen Grüßen

>>>>> 

>>>>> Christina Franke

>>>>> 

>>>>> *********************************

>>>>>