Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 22.09.2022 08:08
An: pressestelle@datenschutz.hessen.de
Betreff: Re: Akteineinsicht 90.22.22:0004 i.V.m. 01.60.22:0017-scho
Anlagen: Auskunft zu Verwaltungsportalen

 

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Roßnagel,

mit dem Schreiben unten hat Frau Franke Informationen erbeten, was Ihre
Behörde gefunden hat und was Sie zu tun gedenkt. Auch mich als
Journalist würde das brennend interessieren. Selbstverständlich erwarte
ich nicht, dass Sie einen Angriff beschreiben.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch an meine beigefüfte Anfrage von
letzter Woche erinnern, in der Sie auch meinen Presseausweis finden.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

Am 02.09.2022 um 09:42 schrieb Christina Franke:
> Sehr geehrte ************,
>
> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.08.2022. "Sicherheitsrelevante
> Informationen" im positiven Sinne stellen meiner Meinung nach keinen
> Grund dar, die Akte nicht einsehen zu dürfen. Sie deuten damit an, das
> Verwaltungsportal ist unsicher und die Informationen würden einem
> potentiellen Anfreifer helfen, einzubrechen - richtig?
>
> Was gedenkt der Hessische Beauftragte für den Datenschutz und
> Informationsfreiheit zu tun, diesen dann aktenkundigen Verstoß gegen
> Artikel 32 DSGVO abzustellen?
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Christina Franke
>
>