Von: <bdsb@datenschutz.hessen.de>
Gesendet: 30.08.2022 15:19
An: <frankechristina@*******.de>
Betreff: 01.60.22:0017; Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
Anlagen: 01-60-22-0017-Auskunft-inkl-Anlagen.pdf

 

Az.: 01.60.22:0017 (bitte stets angeben)
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Sehr geehrte Frau Franke,

anliegend übersende ich Ihnen die angeforderte Auskunft wie gewünscht in einem gängigen elektronischen Format. Ein Schreibfehler bei einem Datum in der Anlage 1 wurde korrigiert.
Ihr Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1, 3 DS-GVO ist damit erfüllt.

Eine Antwort auf Ihr Akteneinsichtsersuchen nach dem HVwVfG und eine erneute Sachstandsmitteilung im Beschwerdeverfahren nach der DS-GVO erhalten Sie in Kürze von dem hierfür zuständigen Fachreferat unseres Hauses.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Stellvertreter der behördlichen Datenschutzbeauftragten
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