Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 20.08.2022 16:51
An: poststelle@datenschutz.hessen.de
Betreff: Re: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

Sehr geehrter ***********,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.08.2022. Aber es überrascht mich,
dass Ihnen Artikel 15 III Satz 3 anscheinend nicht bekannt ist. Ich
hatte nicht mit sechs Seiten Papier sondern mit einer elektronischen
Auskunft gerechnet. Überdies glaube ich nicht, dass Ihre Anlagen 1 und 2
den Inhalt der Akten vollständig wiedergeben. Aber auch diese Akten sind
m.E. personenbezogene Daten von mir und damit zu Beauskunften. Oder
warum sehen Sie das anders?

Auch hatte ich um Standmitteilung gebeten. Kommt die mit separatem
Schreiben? Daran dass die überfällig ist, besteht vermutlich kein Zweifel.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke

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Am 02.08.2022 um 12:50 schrieb Christina Franke:
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
> einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von mir
> über FragDenStaat eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um eine
> Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Christina Franke
>
> *********************************
>