Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 14.10.2022 08:39
An: office (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informati onsfreiheit) <office@datenschutz.bremen.de>
Betreff: Re: [EXTERN]-[EXTERN]-Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

Sehr geehrte Frau Dr. Sommer,

Christina Franke hat in unzähligen Schreiben Ihre Betroffenheit dargestellt, ich weiß nicht wie oft die Aufsichten einschließlich Ihrer das überlesen wollten. Sollte das immer noch nicht verstanden sein - ja, Christina Franke hat ein Nutzerkonto auch im Serviceportal von Bremen.

Auch hat Ihr Haus die letzte Mail von Christina Franke nicht beantwortet. Konten Sie denn inwischen die Ursachen für den Irrläufer aufklären und bis wann kann Christina Franke mit einer vollständigen und formgerechten Auskunft und einer Standmitteilung rechnen?

Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg

Am 16.09.2022 um 13:16 schrieb office (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit):

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zu unserer Kommunikation mit konkreten Personen, die sich als Hinweisgebende oder Beschwerdeführende bei uns melden, keine Auskünfte geben. Allgemein können wir aber mitteilen, dass sich die Kommunikation danach richtet, ob es sich um Betroffene im Sinnes des Artikels 77 DSGVO oder um Hinweisgebende handelt, die nicht im Sinne dieser Vorschrift als „Betroffene“ angesehen werden können.

 

Insofern schließe ich mich der Antwort an, die Sie von meinen Kolleg:innen erhalten haben.

Damit die datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden ein an sie herangetragenes Anliegen als Beschwerde gemäß Artikel 77 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einstufen können, muss feststehen, dass die Person, die das Anliegen vorbringt, "betroffen"  im Sinne des Artikels 77 DSGVO ist. Eine natürliche Person ist nach Artikel 77 DSGVO beschwerdebefugt und insofern "betroffene Person", wenn sie der Ansicht ist, dass eine Verarbeitung der sie selbst betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Den Aufsichtsbehörden müssen konkrete Angaben vorliegen, aus denen hervorgeht, dass Petent:innen eine solche betroffene Person im Sinne der DSGVO sind, bevor sie diese als Beschwerdeführende behandeln können. Erst nach der Feststellung ihrer Betroffenheit werden "Petent:innen" zu "Beschwerdeführenden" mit der Folge, dass die datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden ihre Kommunikation mit denselben nach den Vorgaben der Artikel 77 und 78 DSGVO gestalten.

Unabhängig von Ihrer Betroffenheit verwenden datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden Angaben von Petent:innen, die nicht Beschwerdeführer:innen sind, als Hinweise für ihre datenschutzrechtliche Aufsichtstätigkeit.

 

Wie meine Kolleg:innen beantworte ich Ihre letzte Frage wie folgt:

Datenschutzrechtliche Fragen hinsichtlich der Verwaltungsportale und des Nutzerkontos spielen in der Beratungspraxis eine wichtige Rolle in der Arbeit der einzelnen Datenschutzaufsichtsbehörden und auch in der Kontaktgruppe OZG der DSK (früher UAK Portallösungen). Die Kontaktgruppe tauscht sich dabei regelmäßig auch über die Erkenntnisse einzelner Behörden aus. Die Unterstellung, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden sich in diesem Rahmen mit dem "Abwimmeln" von Beschwerden befassen würden, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage.

 

Melden Sie sich gerne bei Nachfragen,

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Imke Sommer

 

 

Dr. Imke Sommer

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

der Freien Hansestadt Bremen

Arndtstraße 1

27570 Bremerhaven

Tel. 0421/361-2010

office@datenschutz.bremen.de

www.datenschutz.bremen.de

www.informationsfreiheit. bremen.de

 

 

Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 12. September 2022 09:56
An: pressestelle@bfdi.bund.de; pressestelle@lfdi.bwl.de; poststelle@datenschutz-bayern.de; presse@datenschutz-berlin.de; Poststelle@LDA.Brandenburg.de; office (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) <office@datenschutz.bremen.de>; Presse (HmbBfDI) <presse@datenschutz.hamburg.de>; pressestelle@datenschutz-hessen.de; info@datenschutz-mv.de; pressestelle@lfd.niedersachsen.de; pressestelle@ldi.nrw.de; presse@datenschutz.rlp.de; saechsdsb@slt.sachsen.de; poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de; mail@datenschutzzentrum.de; poststelle@datenschutz.thueringen.de
Cc: frankechristina@outlook.de
Betreff: [EXTERN]-[EXTERN]-Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

Sehr geehrte Beauftragte für den Datenschutz,

Christina Franke hat im August eine Auskunftsanfrage zusammen mit der Bitte um Standmitteilung und Akteneinsicht an Sie und weitere Aufsichten gerichtet, deren Reaktionen wir – Christina Franke und Joachim Lindenberg – gemeinsam ausgewertet haben. Die Reaktionen waren durchwachsen, einige haben überhaupt nicht reagiert. In Anbetracht der Fülle des Materials, das wir sichten durften, können wir nicht ausschließen, dass uns etwas durchgerutscht ist. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, vor unserer Veröffentlichung – geplant für den 20.09.2022 – Stellung zu nehmen, zu den von uns beobachteten Verstößen Ihrer Behörde gegen die DSGVO. Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne fehlende Auskünfte und Unterlagen nachliefern.

Darüberhinaus hätten wir gerne konkrete Antworten auf die folgenden Fragen:

·         Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO?

·         Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen?

·         Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene erkennbar Druck macht?

o    Weil Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO durchzusetzen?

o    Weil Sie Kollegen anderer Behörden nicht kritisieren wollen?

o    Weil Sie unterstellen, dass die DSGVO im öffentlichen Bereich wegen BDSG §43 III sowieso nicht eingehalten wird?

o    Weil Ihnen Artikel 32 (Sicherheit) nicht wichtig ist?

·         Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber ausgetauscht, wie man die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich dort auch über Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen –  über die Sicherheit der Portale ausgetauscht?

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke und Joachim Lindenberg
(freier Journalist, Presseausweis beigefügt)