Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 17.11.2022 15:41
An: justitiariat@bfdi.bund.de
Cc: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>, ReferatIFG@bfdi.bund.de
Betreff: Re: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/001 II#0974

 

Sehr geehrte *************,

darf ich an die Vervollständigung unserer Auskünfte JUS-854 II#0195 und
JUS-854 II#0199 erinnern?

Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke

Am 25.10.2022 um 11:26 schrieb Joachim Lindenberg:
> Sehr geehrte ************, Sehr geehrte *************,
>
> zunächst muss ich betonen, dass ich keinen IFG-Antrag dazu gestellt habe, sondern Ihr Pressesprecher Herr Stein, der im beigefügten Mailwechsel auch mitgeteilt hat, dass sich die Kontaktgruppe über die Beschwerden von Christina Franke und mir ausgetauscht hat. Da sowohl Christina Franke (beigefügte Mail, JUS-854 II#0195) als auch ich (JUS-854 II#0199 ) beim BfDI eine vollständige Auskunft angefordert haben und diese Diskussionen nicht enthalten waren, obwohl es sich bei Diskussionen über unsere Beschwerden wohl unstrittig um personenbezogene Daten handelt, ist der BfDI seiner Auskunftsverpflichtung nach Artikel 15 DSGVO nicht korrekt nachgekommen und ich darf den BfDI daran erinnern, seiner Auskunftsverpflichtung gegenüber Christina Franke und mir nachzukommen.
>
> Es ist mir letztendlich egal, welches Referat und auf welcher Rechtsgrundlage Sie die Kommunikation beauskunften, aber eine Gebührenpflicht kann ich für den Teil den der BfDI nach Artikel 15 DSGVO beauskunften hätte müssen nicht erkennen. Auch für den Rest sehe ich als Journalist öffentliches Interesse und damit die Möglichkeit der Gebührenfreiheit oder zumindest -reduktion nach §2 IFGGebV gegeben. Immerhin geht es darum, welche Erwartungen die Aufsicht an die Sicherheit der Verarbeitung der Daten aller Bürger, mithin dem Grundrecht auf Datenschutz umgeht, und dass das im verborgenen stattfindet widerspricht in meinen Augen so ziemlich allem was der BfDI zu Transparenz verlauten lässt.
>
> Schwärzungen der Namen oder anderer Informationen von Christina Franke und von mir dürfen Sie sich sparen, dazu auch die beigefügte Mail von Christina Franke. Das wird den Aufwand wahrscheinlich deutlich reduzieren.
>
> Vielen Dank und viele Grüße
> Joachim Lindenberg
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: **************@bfdi.bund.de <**************@bfdi.bund.de> Im Auftrag von ReferatIFG@bfdi.bund.de
> Gesendet: Montag, 24. Oktober 2022 14:35
> An: '************@lindenberg.one' <************@lindenberg.one>
> Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/001 II#0974
>
>
>
> Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
> Az.: IFG-780/001 II#0974
>
> Sehr geehrter Herr Lindenberg,
>
> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> **************
>
> Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
> - Referat Informationsfreiheit -
> Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
>
> Fon: 0228-997799-6104
> E-Mail: referatIFG@bfdi.bund.de
> Internet: https://www.bfdi.bund.de
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