Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 25.10.2022 11:26
An: <ReferatIFG@bfdi.bund.de>,<justitiariat@bfdi.bund.de>
Cc: 'Christina Franke' <frankechristina@*******.de>
Betreff: AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/001 II#0974
Anlagen: AW: Auskunft zu Verwaltungsportalen, Re: Datenauskunft gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) # JUS-854 II#0195

 

Sehr geehrte ************, Sehr geehrte *************,

zunächst muss ich betonen, dass ich keinen IFG-Antrag dazu gestellt habe,
sondern Ihr Pressesprecher Herr Stein, der im beigefügten Mailwechsel auch
mitgeteilt hat, dass sich die Kontaktgruppe über die Beschwerden von
Christina Franke und mir ausgetauscht hat. Da sowohl Christina Franke
(beigefügte Mail, JUS-854 II#0195) als auch ich (JUS-854 II#0199 ) beim BfDI
eine vollständige Auskunft angefordert haben und diese Diskussionen nicht
enthalten waren, obwohl es sich bei Diskussionen über unsere Beschwerden
wohl unstrittig um personenbezogene Daten handelt, ist der BfDI seiner
Auskunftsverpflichtung nach Artikel 15 DSGVO nicht korrekt nachgekommen und
ich darf den BfDI daran erinnern, seiner Auskunftsverpflichtung gegenüber
Christina Franke und mir nachzukommen.

Es ist mir letztendlich egal, welches Referat und auf welcher
Rechtsgrundlage Sie die Kommunikation beauskunften, aber eine
Gebührenpflicht kann ich für den Teil den der BfDI nach Artikel 15 DSGVO
beauskunften hätte müssen nicht erkennen. Auch für den Rest sehe ich als
Journalist öffentliches Interesse und damit die Möglichkeit der
Gebührenfreiheit oder zumindest -reduktion nach §2 IFGGebV gegeben. Immerhin
geht es darum, welche Erwartungen die Aufsicht an die Sicherheit der
Verarbeitung der Daten aller Bürger, mithin dem Grundrecht auf Datenschutz
umgeht, und dass das im verborgenen stattfindet widerspricht in meinen Augen
so ziemlich allem was der BfDI zu Transparenz verlauten lässt.

Schwärzungen der Namen oder anderer Informationen von Christina Franke und
von mir dürfen Sie sich sparen, dazu auch die beigefügte Mail von Christina
Franke. Das wird den Aufwand wahrscheinlich deutlich reduzieren.

Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: **************@bfdi.bund.de <**************@bfdi.bund.de> Im Auftrag
von ReferatIFG@bfdi.bund.de
Gesendet: Montag, 24. Oktober 2022 14:35
An: '************@lindenberg.one' <************@lindenberg.one>
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-780/001 II#0974



Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Az.: IFG-780/001 II#0974

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten
Angelegenheit.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
**************

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Referat Informationsfreiheit -
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn

Fon: 0228-997799-6104
E-Mail: referatIFG@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de
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Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie
unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz.

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