Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 29.09.2022 09:15
An: poststelle@datenschutz-bayern.de
Betreff: Re: Auskunft über gespeicherte Daten - DB-611-15
Sehr geehrter ******************,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.09.2022. Ihre Argumente überzeugen mich leider nicht.
1) Allein die Angabe einer Postanschrift, noch dazu einer falschen, dazu zu verwenden eine Auskunft auf Papier zu erteilen, ist für mich an den Haaren herbeigezogen. Ich habe die Anschrift nur deswegen angegeben, weil mir bewusst war, dass meine persönliche Emailadresse von der von FragDenStaat generierten abweicht, und ich damit unterstreichen wollte, dass es sich um die gleiche Person handelt. Insoweit der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz meinen Auskunftsanspruch noch nicht erfüllt hat, bitte ich um die Zusendung als verschlüsstelter Zips und ein Passwort per Post, oder vielleicht wollen Sie Erwägungsgrund 63 Satz 4 DSGVO umsetzen?
2) Artikel 23 DSGVO erlaubt zwar Einschränkungen der
Betroffenenrechte, aber nur "sofern eine solche Beschränkung den
Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten achtet". Meiner
Meinung nach verstößt Artikel 20 Bayerisches Datenschutzgesetz und
insbesondere der Ausschluss des Auskunftsrechts ohne begründete
Einschränkungen gegen Artikel 41 II
lit. b EU-Grundrechte-Charta und ist damit meiner Meinung nach
verfassungswidrig.
Ich bitte daher um eine vollständige Auskunft in elektronischer Form, einschließlich aller Kommunikation mit der Verantwortlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke
Sehr geehrte ***********,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.08. und die darin erteilte Auskunft. Allerdings frage ich mich, wieso Sie die auf Papier und nicht wie in Artikel 15 III S. 3 DSGVO vorgesehen elektronisch schicken. Auch berufen Sie sich auf Artikel 20 BayDSG und verweigern damit eine vollständige Auskunft. Darf ich fragen, auf welche Öffnungsklausel der DSGVO die passen soll?
Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke
Am 02.08.2022 um 12:40 schrieb Christina Franke:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von mir über FragDenStaat eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke
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