Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 19.09.2022 10:40
An: 'Engelbrecht, Kai, Dr. (BayLfD)' <Kai.Engelbrecht@datenschutz-bayern.de>
Betreff: AW: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

Sehr geehrter Herr Dr. Engelbrecht,

Sie müssen Informationen zu Christina Franke nicht mir schicken, Sie können
die gerne an Christina Franke schicken.

Die Formulierungen "abwimmeln" und "fast nie" waren zugegeben provokant und
treffen natürlich unterschiedlich stark zu. Für Bayern muss ich positiv
erwähnen, dass es Standmitteilungen gab (zuletzt am 25.07.), aber bemängeln,
dass dabei konsequente Verschlüsselung oft nicht berücksichtigt wurde.

Dass eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen erforderlich ist, ist
unstrittig. Aber es ist unklar, was Ihr Haus mit dem Verantwortlichen
kommuniziert, da Sie sich unter Berufung auf Artikel 20 II BayDSG eine
vollständige Auskunft und Akteneinsicht ablehnen. Eine Rückfrage dazu blieb
unbeantwortet. Der mir vorliegende Kommentar von Schröder (Nomos, 2021)
schreibt dazu in Rn 20 "Da Art. 29 BayVwVfG insofern ohnehin keine Anwendung
findet ..." und in Rn 8 "Das Beschwerdeverfahren ist durch die DSGVO
grundsätzlich abschließend geregelt. Vorschriften des nationalen
Verwaltungsverfahrensrechts sind auf das Beschwerdeverfahren nicht
anzuwenden, ...".

Sie sind bisher die einzige Aufsicht, die die Anwendung des (jeweiligen)
VwVfG ablehnt. Hessen beruft sich sogar ausdrücklich auf §29 II HVwVfG um
die Akteneinsicht abzulehnen - ein Ermessenspielraum der mir nicht gefällt,
den ich aber respektieren muss und als "Sicherheitsmängel identifiziert"
interpretieren darf. Offen gesagt halte ich Artikel 20 II BayDSG und auch
die Interpretation in Urteilen und Kommentaren für nicht vereinbar mit
Artikel 41 II lit. b EU-Grundrechte-Charta. Ihr Haus hat dazu bestimmt
Rechtsgutachten, die Sie mir zur Verfügung stellen können.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Engelbrecht, Kai, Dr. (BayLfD) <Kai.Engelbrecht@datenschutz-bayern.de>
Gesendet: Freitag, 16. September 2022 18:13
An: '************@lindenberg.one' <************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

auf Ihre Nachricht vom 12. September 2022 nehme ich Bezug. Ich bitte um
Verständnis, dass ich Ihnen keine Informationen zukommen lassen kann, die
einzelne Eingaben betreffen. Generell geht der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz Hinweisen auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche
Vorschriften auch dadurch nach, dass er Stellungnahmen bei Verantwortlichen
einholt; dies ist ein wichtiges Instrument der Sachverhaltsaufklärung.
Mitteilungen über den Sachstand macht er in Beschwerdeverfahren (Art. 77
Datenschutz-Grundverordnung), wenn sich die Bearbeitung über den
vorgesehenen Zeitraum hinaus verzögert.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Engelbrecht

--
Dr. Kai Engelbrecht, Ministerialrat
Geschäftsstelle des Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch den Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz können Sie unter
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzhinweise/ abrufen.







-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg [mailto:************@lindenberg.one]
Gesendet: Montag, 12. September 2022 09:56
An: pressestelle@bfdi.bund.de; pressestelle@lfdi.bwl.de; Poststelle (BayLfD)
<Poststelle@datenschutz-bayern.de>; presse@datenschutz-berlin.de;
Poststelle@LDA.Brandenburg.de; office@datenschutz.bremen.de;
presse@datenschutz.hamburg.de; pressestelle@datenschutz-hessen.de;
info@datenschutz-mv.de; pressestelle@lfd.niedersachsen.de;
pressestelle@ldi.nrw.de; presse@datenschutz.rlp.de;
saechsdsb@slt.sachsen.de; poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de;
mail@datenschutzzentrum.de; poststelle@datenschutz.thueringen.de
Cc: frankechristina@outlook.de
Betreff: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

Sehr geehrte Beauftragte für den Datenschutz,

Christina Franke hat im August eine Auskunftsanfrage zusammen mit der Bitte
um Standmitteilung und Akteneinsicht an Sie und weitere Aufsichten
gerichtet, deren Reaktionen wir – Christina Franke und Joachim Lindenberg –
gemeinsam ausgewertet haben. Die Reaktionen waren durchwachsen, einige haben
überhaupt nicht reagiert. In Anbetracht der Fülle des Materials, das wir
sichten durften, können wir nicht ausschließen, dass uns etwas
durchgerutscht ist. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, vor unserer
Veröffentlichung – geplant für den 20.09.2022 – Stellung zu nehmen, zu den
von uns beobachteten Verstößen Ihrer Behörde gegen die DSGVO
<https://blog.lindenberg.one/PortalBeschwerdenAuskunft#Auskunftsverfahren> .
Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne fehlende Auskünfte und Unterlagen
nachliefern.

Darüberhinaus hätten wir gerne konkrete Antworten auf die folgenden Fragen:

* Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung nach Artikel
78 DSGVO?
* Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen?
* Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene erkennbar
Druck macht?

* Weil Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO durchzusetzen?
* Weil Sie Kollegen anderer Behörden nicht kritisieren wollen?
* Weil Sie unterstellen, dass die DSGVO im öffentlichen Bereich wegen BDSG
§43 III sowieso nicht eingehalten wird?
* Weil Ihnen Artikel 32 (Sicherheit) nicht wichtig ist?

* Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber ausgetauscht, wie man
die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich dort auch über
Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen – über die Sicherheit der Portale
ausgetauscht?

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke und Joachim Lindenberg
(freier Journalist, Presseausweis beigefügt)