Von: Engelbrecht, Kai, Dr. (BayLfD) <Kai.Engelbrecht@datenschutz-bayern.de>
Gesendet: 16.09.2022 18:13
An: '************@lindenberg.one' <************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

auf Ihre Nachricht vom 12. September 2022 nehme ich Bezug. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen keine Informationen zukommen lassen kann, die einzelne Eingaben betreffen. Generell geht der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Hinweisen auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften auch dadurch nach, dass er Stellungnahmen bei Verantwortlichen einholt; dies ist ein wichtiges Instrument der Sachverhaltsaufklärung. Mitteilungen über den Sachstand macht er in Beschwerdeverfahren (Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung), wenn sich die Bearbeitung über den vorgesehenen Zeitraum hinaus verzögert.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Engelbrecht

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Dr. Kai Engelbrecht, Ministerialrat
Geschäftsstelle des Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 M��nchen

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz können Sie unter https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzhinweise/ abrufen.







-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg [mailto:************@lindenberg.one]
Gesendet: Montag, 12. September 2022 09:56
An: pressestelle@bfdi.bund.de; pressestelle@lfdi.bwl.de; Poststelle (BayLfD) <Poststelle@datenschutz-bayern.de>; presse@datenschutz-berlin.de; Poststelle@LDA.Brandenburg.de; office@datenschutz.bremen.de; presse@datenschutz.hamburg.de; pressestelle@datenschutz-hessen.de; info@datenschutz-mv.de; pressestelle@lfd.niedersachsen.de; pressestelle@ldi.nrw.de; presse@datenschutz.rlp.de; saechsdsb@slt.sachsen.de; poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de; mail@datenschutzzentrum.de; poststelle@datenschutz.thueringen.de
Cc: frankechristina@outlook.de
Betreff: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

Sehr geehrte Beauftragte für den Datenschutz,

Christina Franke hat im August eine Auskunftsanfrage zusammen mit der Bitte um Standmitteilung und Akteneinsicht an Sie und weitere Aufsichten gerichtet, deren Reaktionen wir – Christina Franke und Joachim Lindenberg – gemeinsam ausgewertet haben. Die Reaktionen waren durchwachsen, einige haben überhaupt nicht reagiert. In Anbetracht der Fülle des Materials, das wir sichten durften, können wir nicht ausschließen, dass uns etwas durchgerutscht ist. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, vor unserer Veröffentlichung – geplant für den 20.09.2022 – Stellung zu nehmen, zu den von uns beobachteten Verstößen Ihrer Behörde gegen die DSGVO <https://blog.lindenberg.one/PortalBeschwerdenAuskunft#Auskunftsverfahren> . Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne fehlende Auskünfte und Unterlagen nachliefern.

Darüberhinaus hätten wir gerne konkrete Antworten auf die folgenden Fragen:

* Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO?
* Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen?
* Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene erkennbar Druck macht?

* Weil Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO durchzusetzen?
* Weil Sie Kollegen anderer Behörden nicht kritisieren wollen?
* Weil Sie unterstellen, dass die DSGVO im öffentlichen Bereich wegen BDSG §43 III sowieso nicht eingehalten wird?
* Weil Ihnen Artikel 32 (Sicherheit) nicht wichtig ist?

* Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber ausgetauscht, wie man die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich dort auch über Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen – über die Sicherheit der Portale ausgetauscht?

Mit freundlichen Gr��ßen

Christina Franke und Joachim Lindenberg
(freier Journalist, Presseausweis beigefügt)