Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 27.09.2022 11:55
An: mailbox@datenschutz-berlin.de
Cc: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: Re: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - 182.47.2

 

Sehr geehrte Frau Schönefeld,

vielen Dank für die Auskunft vom 29.09.2022.

Die darin gemachten Angaben zur Herkunft und Weitergabe von
Informationen - Artikel 15 I lit. g und lit. c - erscheinen mir
unvollständig. Weder die Kommunikation mit privacy.de noch mit der
Arbeitsgruppe der DSK lässt sich damit nachvollziehen. Können Sie da
bitte nachlegen? Und haben Sie nie eine Antwort von privacy.de erhalten,
egal in welcher Form?

Nicht nachvollziehen kann ich, dass Sie meine Beschwerde nicht als
Beschwerde im Sinne Artikel 77 DSGVO aufgefasst haben. Was soll den
Beschwerde auf Ihrem Beschwerdeformular (Seite "6" und die letzten zwei
Seiten der Auskunft) sonst bedeuten? Gehen Sie denn jetzt unverzüglich
meiner Beschwerde nach, wenn ich zum wiederholten Male bestätige, dass
ich Betroffene bin, weil ich ein Benutzerkonto im Berliner
Verwaltungsportal habe?

Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke

Am 06.09.2022 um 11:26 schrieb Christina Franke:
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> darf ich an meine Auskunft unten erinnern? Die Frist von einem Monat
> ist inzwischen verstrichen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Christina Franke
>
>
> Am 02.08.2022 um 12:45 schrieb Christina Franke:
>> Sehr geehrte Damen und Herren,
>>
>> ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
>> einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von mir
>> über FragDenStaat eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um eine
>> Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO.
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>>
>> Christina Franke
>>
>> *********************************
>>