Von: Pressestelle BlnBDI <presse@datenschutz-berlin.de>
Gesendet: 22.09.2022 13:55
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: Re: Auskunft zu Verwaltungsportalen?

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen das Folgende mitteilen kann:

Wir bitten um Verständnis, dass wir grundsätzlich keine Auskünfte über unsere Kommunikation mit Einzelpersonen erteilen können, die sich im Rahmen einer Beschwerde oder eines Hinweises an uns wenden.

Selbstverständlich nimmt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) die Gewährung der Betroffenenrechte sehr ernst. Grundsätzlich beantwortet die BlnBDI alle an sie gerichtete Auskunftsersuchen innerhalb der vorgesehenen Fristen. In Einzelfällen kann es allerdings sein, dass Auskunftsersuchen bedauerlicherweise aufgrund von Büroversehen verzögert beantwortet worden sind.

Die BlnBDI ist bemüht, auf jede erhaltene Eingabe zu reagieren. Angesichts der beständig hohen Anzahl an Eingaben ist dies uns jedoch bedauerlicherweise nicht in allen Fällen möglich. Grundsätzlich erfolgt jedoch eine Standmitteilung nach Art. 78 DS-GVO, wenn wir eine Eingabe als persönliche Beschwerde nach Art. 77 DS-GVO eingeordnet haben. Dafür ist es notwendig, dass aus der Beschwerde ersichtlich wird, welche Daten zur eigenen Person durch welchen Verantwortlichen unrechtmäßig verarbeitet werden. Ansonsten stufen wir die Eingabe als allgemeinen Hinweis ein, den wir im Rahmen unserer Kapazitäten nachgehen.

Wie unsere Kolleg:innen beantworte ich Ihre letzte Frage wie folgt:

Datenschutzrechtliche Fragen hinsichtlich der Verwaltungsportale und des Nutzerkontos spielen in der Beratungspraxis eine wichtige Rolle in der Arbeit der einzelnen Datenschutzaufsichtsbehörden und auch in der Kontaktgruppe OZG der DSK (früher UAK Portallösungen). Die Kontaktgruppe tauscht sich dabei regelmäßig auch über die Erkenntnisse einzelner Behörden aus. Die Unterstellung, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden sich in diesem Rahmen mit dem "Abwimmeln" von Beschwerden befassen würden, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen
Simon Rebiger

Am 12.09.22 um 09:55 schrieb Joachim Lindenberg:

Sehr geehrte Beauftragte für den Datenschutz,

Christina Franke hat im August eine Auskunftsanfrage zusammen mit der Bitte um Standmitteilung und Akteneinsicht an Sie und weitere Aufsichten gerichtet, deren Reaktionen wir – Christina Franke und Joachim Lindenberg – gemeinsam ausgewertet haben. Die Reaktionen waren durchwachsen, einige haben überhaupt nicht reagiert. In Anbetracht der Fülle des Materials, das wir sichten durften, können wir nicht ausschließen, dass uns etwas durchgerutscht ist. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, vor unserer Veröffentlichung – geplant für den 20.09.2022 – Stellung zu nehmen, zu den von uns beobachteten Verstößen Ihrer Behörde gegen die DSGVO. Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne fehlende Auskünfte und Unterlagen nachliefern.

Darüberhinaus hätten wir gerne konkrete Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO?
  • Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem Verantwortlichen?
  • Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene erkennbar Druck macht?
    • Weil Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO durchzusetzen?
    • Weil Sie Kollegen anderer Behörden nicht kritisieren wollen?
    • Weil Sie unterstellen, dass die DSGVO im öffentlichen Bereich wegen BDSG §43 III sowieso nicht eingehalten wird?
    • Weil Ihnen Artikel 32 (Sicherheit) nicht wichtig ist?
  • Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber ausgetauscht, wie man die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich dort auch über Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen –  über die Sicherheit der Portale ausgetauscht?

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke und Joachim Lindenberg
(freier Journalist, Presseausweis beigefügt)

 


-- 
Simon Rebiger

Pressesprecher
Press Officer

Berliner Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
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