Von: mailbox <mailbox@datenschutz-berlin.de>
Gesendet: 03.08.2022 10:38
An: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Betreff: Re: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

 

GeschZ.: 522 



Sehr geehrte Frau Franke,

Ihre E-Mail vom 2. August 2022 haben wir erhalten. In der Angelegenheit können wir vorerst nichts weiter veranlassen. Wir müssen Sie bitten, zunächst selbst gegenüber dem Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. tätig zu werden und Ihre Datenschutzrechte persönlich dort geltend zu machen.

Sofern Ihrem Anliegen vonseiten des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. nicht bzw. nicht fristgemäß entsprochen wird und Sie sich in Ihren Datenschutzrechten verletzt sehen, können Sie sich gerne erneut mit einer Beschwerde an uns wenden. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihrer Beschwerde ggf. Nachweise (Kopien der Antworten der angeschriebenen Stelle, sonstiger Schriftwechsel o. Ä.) beizufügen und nach Möglichkeit unser Beschwerdeformular zu verwenden. Das Formular ist unter

datenschutz-berlin.de/beschwerde.html

abrufbar.

Bitte beachten Sie, dass den Verantwortlichen nach Artikel 12 Absatz 3 Datenschutz-Grundverordnung grundsätzlich eine Frist von bis zu einem Monat (im Einzelfall bis zu 3 Monaten) zusteht, um sich bei Ihnen zu melden und Sie über die aufgrund Ihres Antrags ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Eine entsprechende Frist von einem Monat sollte folglich abgewartet werden.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen


Servicestelle Bürgereingaben


Am 02.08.22 um 12:45 schrieb Christina Franke:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von mir über FragDenStaat eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke

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Berliner Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
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Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben als Datenschutzaufsichtsbehörde auf Grundlage von § 40 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz und § 13 Abs. 6 Berliner Datenschutzgesetz.

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