Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 04.10.2022 14:44
An: poststelle@lda.brandenburg.de
Betreff: Re: Akteneinsicht Rei/999/22/1420

 

Sehr geehrter ***************,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.09.2022, Rei/999/22/1420. Leider
verwirren Sie mich. Im Schreiben vom 26.08. schreiben Sie "Falls Sie
Einsicht in die o.g. Verwaltungsakte nehmen wollen, vereinbaren Sie
bitte einen Termin mit dem Sekretariat unter der im Briefkopf
angegebenen Telefonnummer.". Im neuesten Schreiben schreiben Sie "Die
Bearbeitung Ihrer Beschwerde gehört jedoch nicht zu unseren
Verwaltungsaufgaben". Was stimmt denn jetzt? Und da Sie keine Angaben
dazu machen, ob die Akten elektronisch oder auf Papier geführt werden,
Sie aber eine Auskunft mit Informationen nach Art 15 I ohne Abgrenzung
zur Aktenführung auf Papier erteilen, da darf ich doch wohl
unterstellen, dass Sie auch jegliche Kommunikation über mich oder meine
Beschwerden zu beauskunften haben, oder nicht? Zumal Sie selbst
schreiben "Allerdings lässt sich der Personenbezug durch eine Recherche
bei FragDenStaat herstellen."

Ich bitte daher um eine Vervollständigung meiner Auskunft nach Artikel
15 III und insbesondere unter Beachtung von Satz 3 ebenda.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke


Am 02.09.2022 um 09:55 schrieb Christina Franke:
> Sehr geehrter ***************,
>
> in Ihrem Schreiben vom 26.08.2022 haben Sie mir Akteneinsicht vor Ort
> angeboten. Ich bitte Sie zunächst um Akteneinsicht nach dem
> Akteneinsichtgsgesetz Brandenburg in alle im Zusammenhang mit meiner
> Beschwerde geführte Kommunikation, die nicht mit mir stattgefunden
> hat. Insofern die Kommunikation elektronisch stattgefunden hat, sehe
> ich darin auch personenbezogene Daten von mir, die Sie nach Artikel 15
> DSGVO beauskunften hätten müssen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Christina Franke
>
>
>