Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 26.09.2022 07:20
An: 'Astrid Oehme' <Astrid.Oehme@LDA.Brandenburg.de>
Cc: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: Fwd: Antw: Protokolle und Kommunikation des DSK Arbeitskreis „Verwaltung“ - 002/22/1595

 

Sehr geehrte Frau Oehme,
das bestätige ich gerne. Sie dürfen alle Dokumente an Joachim Lindenberg
herausgeben, Schwärzung nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke



Am 24.09.2022 um 13:53 schrieb Joachim Lindenberg:
> Sehr geehrter Frau Oehme,
> Ich sehe hier mehrere Auskunftsansprüche die dem AIG vorgehen. Die Auskünfte und Akteneinsichten von Christina Franke und mir zu den Verwaltungsportalen (bei mir nur Bund, Baden-Württemberg und Hamburg) enthielten keine Informationen darüber, was der Arbeitskreis angesichts der Beschwerden außer dem "initialen Schreck" ausgetauscht hat. Ich halte daher die Vervollständigung unserer Ansprüche aus Artikel 15 DSGVO und §29 VwVfg (ggfs. in der jeweiligen Länderversion) für vorrangig, sowie auch mein Auskunftsanspruch als Journalist und Pressevertreter nach § 4 LPresseGe bzw. im Fall Brandenburg §5 BbgPG. Wenn es für Sie sinnvoll ist auszusortieren, dann dürfen Sie natürlich alle Kommunikation und Protokolle weglassen, die in keinem Zusammenhang mit unseren Beschwerden oder der Sicherheit der Verwaltungsportale steht.
> Christina Franke wird Ihnen gerne bestätigen, dass Sie keine Einwände dagegen hat, Ihre Daten auch mir gegenüber zu offenbaren, eine Schwärzung unserer Namen erübrigt sich damit.
> Vielen Dank und viele Grüße
> Joachim Lindenberg
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Astrid Oehme <Astrid.Oehme@LDA.Brandenburg.de>
> Gesendet: Freitag, 23. September 2022 16:15
> An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
> Betreff: Antw: Protokolle und Kommunikation des DSK Arbeitskreis „Verwaltung“
>
> Sehr geehrter Herr Lindenberg,
>
> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. September 2022, mit der Sie die Herausgabe der Protokolle und Kommunikation des Arbeitskreises Verwaltung der Datenschutzkonferenz begehren. Ihr Anliegen verstehen wir als einen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz und haben ihn demgemäß an die zuständige Fachabteilung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Der Vorgang wird dort unter dem Aktenzeichen
> 002/22/1595 geführt.
>
> Freundliche Grüße
> Astrid Oehme
>
> Stellv. Pressesprecherin
> bei der Landesbeauftragten
> für den Datenschutz und
> für das Recht auf Akteneinsicht
> Brandenburg
>
> Stahnsdorfer Damm 77
> 14532 Kleinmachnow
>
> Informationen über die Datenverarbeitung und die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation erhalten Sie unter:
> https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/fusszeile/datenschutzerklaerung/.
>
>
> Commissioner for Data Protection
> and Access to Information
> Brandenburg
> Germany
>
> Tel.: ++49/(0)33203/356-0
> Fax: ++49/(0)33203/356-49
>
> E-Mail: Astrid.Oehme@lda.brandenburg.de
> Internet: http://www.lda.brandenburg.de Vertrauliche Informationen sollten auf elektronischem Weg nur verschlüsselt an uns übermittelt werden.
>
>
> Diese Nachricht ist für den oben genannten Empfänger bestimmt.
> Wenn Sie nicht dieser Empfänger sind, lesen, kopieren oder übermitteln Sie bitte diese Nachricht nicht, sondern informieren Sie den Absender durch eine Antwort-Mail und löschen Sie die Nachricht dann in Ihrem System. Vielen Dank.
>
> This message is intended for the individual or entity named above.
> If you are not the intended recipient, please do not read, copy, use or disclose this communication to others; also please notify the sender by replying to this message, and then delete it from your system. Thank you.
>
>
>
>
>
>>>> "Joachim Lindenberg" <************@lindenberg.one> 19.09.2022 17:49
>>>>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> wie ich von Ihrer Kollegin Frau Feustel aus Hamburg erfahren habe, leiten Sie den DSK Arbeitskreis „Verwaltung“ (aka Kontaktgruppe OZG aka UAK Portallösungen). Können Sie mir bitte die Protokolle und Kommunikation dieses Arbeitskreises zur Verfügung stellen?
>
> Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie auch an meine Anfrage unten erinnern, auf die ich noch keine Antwort von Ihnen gesehen habe.
>
> Vielen Dank und viele Grüße
>
> Joachim Lindenberg
>
>
>
> Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
> Gesendet: Montag, 12. September 2022 09:56
> An: 'pressestelle@bfdi.bund.de' <pressestelle@bfdi.bund.de>; 'pressestelle@lfdi.bwl.de' <pressestelle@lfdi.bwl.de>; 'poststelle@datenschutz-bayern.de'
> <poststelle@datenschutz-bayern.de>; 'presse@datenschutz-berlin.de'
> <presse@datenschutz-berlin.de>; 'Poststelle@LDA.Brandenburg.de'
> <Poststelle@LDA.Brandenburg.de>; 'office@datenschutz.bremen.de'
> <office@datenschutz.bremen.de>; 'presse@datenschutz.hamburg.de'
> <presse@datenschutz.hamburg.de>; 'pressestelle@datenschutz-hessen.de'
> <pressestelle@datenschutz-hessen.de>; 'info@datenschutz-mv.de'
> <info@datenschutz-mv.de>; 'pressestelle@lfd.niedersachsen.de'
> <pressestelle@lfd.niedersachsen.de>; 'pressestelle@ldi.nrw.de'
> <pressestelle@ldi.nrw.de>; 'presse@datenschutz.rlp.de'
> <presse@datenschutz.rlp.de>; 'saechsdsb@slt.sachsen.de'
> <saechsdsb@slt.sachsen.de>; 'poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de'
> <poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de>; 'mail@datenschutzzentrum.de'
> <mail@datenschutzzentrum.de>; 'poststelle@datenschutz.thueringen.de'
> <poststelle@datenschutz.thueringen.de>
> Cc: 'frankechristina@*******.de' <frankechristina@*******.de>
> Betreff: Auskunft zu Verwaltungsportalen?
>
>
>
> Sehr geehrte Beauftragte für den Datenschutz,
>
> Christina Franke hat im August eine Auskunftsanfrage zusammen mit der Bitte um Standmitteilung und Akteneinsicht an Sie und weitere Aufsichten gerichtet, deren Reaktionen wir – Christina Franke und Joachim Lindenberg – gemeinsam ausgewertet haben. Die Reaktionen waren durchwachsen, einige haben überhaupt nicht reagiert. In Anbetracht der Fülle des Materials, das wir sichten durften, können wir nicht ausschließen, dass uns etwas durchgerutscht ist. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, vor unserer Veröffentlichung – geplant für den
> 20.09.2022 – Stellung zu nehmen, zu den von uns beobachteten <https://blog.lindenberg.one/PortalBeschwerdenAuskunft#Auskunftsverfahren>
> Verstößen Ihrer Behörde gegen die DSGVO. Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne fehlende Auskünfte und Unterlagen nachliefern.
>
> Darüberhinaus hätten wir gerne konkrete Antworten auf die folgenden
> Fragen:
>
> * Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung
> nach Artikel 78 DSGVO?
> * Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem
> Verantwortlichen?
> * Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene
> erkennbar Druck macht?
>
> * Weil Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO
> durchzusetzen?
> * Weil Sie Kollegen anderer Behörden nicht kritisieren wollen?
> * Weil Sie unterstellen, dass die DSGVO im öffentlichen Bereich
> wegen BDSG §43 III sowieso nicht eingehalten wird?
> * Weil Ihnen Artikel 32 (Sicherheit) nicht wichtig ist?
>
> * Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber
> ausgetauscht, wie man die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich dort auch über Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen – über die Sicherheit der Portale ausgetauscht?
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Christina Franke und Joachim Lindenberg
> (freier Journalist, Presseausweis beigefügt)
>
>
>