Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 24.09.2022 13:53
An: 'Astrid Oehme' <Astrid.Oehme@LDA.Brandenburg.de>
Cc: 'Christina Franke' <frankechristina@*******.de>
Betreff: AW: Antw: Protokolle und Kommunikation des DSK Arbeitskreis „Verwaltung“ - 002/22/1595
Anlagen: Presseausweis.pdf

 

Sehr geehrter Frau Oehme,
Ich sehe hier mehrere Auskunftsansprüche die dem AIG vorgehen. Die Auskünfte
und Akteneinsichten von Christina Franke und mir zu den Verwaltungsportalen
(bei mir nur Bund, Baden-Württemberg und Hamburg) enthielten keine
Informationen darüber, was der Arbeitskreis angesichts der Beschwerden außer
dem "initialen Schreck" ausgetauscht hat. Ich halte daher die
Vervollständigung unserer Ansprüche aus Artikel 15 DSGVO und §29 VwVfg
(ggfs. in der jeweiligen Länderversion) für vorrangig, sowie auch mein
Auskunftsanspruch als Journalist und Pressevertreter nach § 4 LPresseGe bzw.
im Fall Brandenburg §5 BbgPG. Wenn es für Sie sinnvoll ist auszusortieren,
dann dürfen Sie natürlich alle Kommunikation und Protokolle weglassen, die
in keinem Zusammenhang mit unseren Beschwerden oder der Sicherheit der
Verwaltungsportale steht.
Christina Franke wird Ihnen gerne bestätigen, dass Sie keine Einwände
dagegen hat, Ihre Daten auch mir gegenüber zu offenbaren, eine Schwärzung
unserer Namen erübrigt sich damit.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Astrid Oehme <Astrid.Oehme@LDA.Brandenburg.de>
Gesendet: Freitag, 23. September 2022 16:15
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: Antw: Protokolle und Kommunikation des DSK Arbeitskreis „Verwaltung“

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. September 2022, mit der Sie die
Herausgabe der Protokolle und Kommunikation des Arbeitskreises Verwaltung
der Datenschutzkonferenz begehren. Ihr Anliegen verstehen wir als einen
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz und haben ihn
demgemäß an die zuständige Fachabteilung zur weiteren Bearbeitung
weitergeleitet. Der Vorgang wird dort unter dem Aktenzeichen
002/22/1595 geführt.

Freundliche Grüße
Astrid Oehme

Stellv. Pressesprecherin
bei der Landesbeauftragten
für den Datenschutz und
für das Recht auf Akteneinsicht
Brandenburg

Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Informationen über die Datenverarbeitung und die verschlüsselte
E-Mail-Kommunikation erhalten Sie unter:
https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/fusszeile/datenschutzerklaerung/.


Commissioner for Data Protection
and Access to Information
Brandenburg
Germany

Tel.: ++49/(0)33203/356-0
Fax: ++49/(0)33203/356-49

E-Mail: Astrid.Oehme@lda.brandenburg.de
Internet: http://www.lda.brandenburg.de Vertrauliche Informationen sollten
auf elektronischem Weg nur verschlüsselt an uns übermittelt werden.


Diese Nachricht ist für den oben genannten Empfänger bestimmt.
Wenn Sie nicht dieser Empfänger sind, lesen, kopieren oder übermitteln Sie
bitte diese Nachricht nicht, sondern informieren Sie den Absender durch eine
Antwort-Mail und löschen Sie die Nachricht dann in Ihrem System. Vielen
Dank.

This message is intended for the individual or entity named above.
If you are not the intended recipient, please do not read, copy, use or
disclose this communication to others; also please notify the sender by
replying to this message, and then delete it from your system. Thank you.





>>> "Joachim Lindenberg" <************@lindenberg.one> 19.09.2022 17:49
>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich von Ihrer Kollegin Frau Feustel aus Hamburg erfahren habe, leiten
Sie den DSK Arbeitskreis „Verwaltung“ (aka Kontaktgruppe OZG aka UAK
Portallösungen). Können Sie mir bitte die Protokolle und Kommunikation
dieses Arbeitskreises zur Verfügung stellen?

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie auch an meine Anfrage unten erinnern,
auf die ich noch keine Antwort von Ihnen gesehen habe.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg



Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 12. September 2022 09:56
An: 'pressestelle@bfdi.bund.de' <pressestelle@bfdi.bund.de>;
'pressestelle@lfdi.bwl.de' <pressestelle@lfdi.bwl.de>;
'poststelle@datenschutz-bayern.de'
<poststelle@datenschutz-bayern.de>; 'presse@datenschutz-berlin.de'
<presse@datenschutz-berlin.de>; 'Poststelle@LDA.Brandenburg.de'
<Poststelle@LDA.Brandenburg.de>; 'office@datenschutz.bremen.de'
<office@datenschutz.bremen.de>; 'presse@datenschutz.hamburg.de'
<presse@datenschutz.hamburg.de>; 'pressestelle@datenschutz-hessen.de'
<pressestelle@datenschutz-hessen.de>; 'info@datenschutz-mv.de'
<info@datenschutz-mv.de>; 'pressestelle@lfd.niedersachsen.de'
<pressestelle@lfd.niedersachsen.de>; 'pressestelle@ldi.nrw.de'
<pressestelle@ldi.nrw.de>; 'presse@datenschutz.rlp.de'
<presse@datenschutz.rlp.de>; 'saechsdsb@slt.sachsen.de'
<saechsdsb@slt.sachsen.de>; 'poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de'
<poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de>; 'mail@datenschutzzentrum.de'
<mail@datenschutzzentrum.de>; 'poststelle@datenschutz.thueringen.de'
<poststelle@datenschutz.thueringen.de>
Cc: 'frankechristina@*******.de' <frankechristina@*******.de>
Betreff: Auskunft zu Verwaltungsportalen?



Sehr geehrte Beauftragte für den Datenschutz,

Christina Franke hat im August eine Auskunftsanfrage zusammen mit der Bitte
um Standmitteilung und Akteneinsicht an Sie und weitere Aufsichten
gerichtet, deren Reaktionen wir – Christina Franke und Joachim Lindenberg –
gemeinsam ausgewertet haben. Die Reaktionen waren durchwachsen, einige haben
überhaupt nicht reagiert. In Anbetracht der Fülle des Materials, das wir
sichten durften, können wir nicht ausschließen, dass uns etwas
durchgerutscht ist. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, vor unserer
Veröffentlichung – geplant für den
20.09.2022 – Stellung zu nehmen, zu den von uns beobachteten
<https://blog.lindenberg.one/PortalBeschwerdenAuskunft#Auskunftsverfahren>
Verstößen Ihrer Behörde gegen die DSGVO. Selbstverständlich dürfen Sie auch
gerne fehlende Auskünfte und Unterlagen nachliefern.

Darüberhinaus hätten wir gerne konkrete Antworten auf die folgenden
Fragen:

* Wieso erhalten wir (fast) nie ungefragt eine Standmitteilung
nach Artikel 78 DSGVO?
* Wieso finden wir (fast) nie eine Kommunikation mit dem
Verantwortlichen?
* Wieso wird Beschwerden nur nachgegangen, wenn der Betroffene
erkennbar Druck macht?

* Weil Sie lieber Betroffene abwimmeln als die DSGVO
durchzusetzen?
* Weil Sie Kollegen anderer Behörden nicht kritisieren wollen?
* Weil Sie unterstellen, dass die DSGVO im öffentlichen Bereich
wegen BDSG §43 III sowieso nicht eingehalten wird?
* Weil Ihnen Artikel 32 (Sicherheit) nicht wichtig ist?

* Hat man sich tatsächlich im Arbeitskreis nur darüber
ausgetauscht, wie man die Beschwerden am besten abwimmelt oder hat man sich
dort auch über Erkenntnisse – vielleicht die von Hessen – über die
Sicherheit der Portale ausgetauscht?

Mit freundlichen Grüßen

Christina Franke und Joachim Lindenberg
(freier Journalist, Presseausweis beigefügt)