Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
Gesendet: 13.02.2023 09:19
An: <POSTSTELLE@bfdi.bund.de>
Betreff: Erneute Beschwerde Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Anlagen: BSI 09.02.2023.pdf, Ihr Schreiben vom 26.04.2022 an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), WG: Ihr Schreiben vom 26.04.2022 an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ihre Nachricht vom 20.11.2022; BL24-010 03 02_2022-006, AW: Ihre Nachricht vom 20.11.2022; BL24-010 03 02_2022-006, Automatische Antwort: Ihre Nachricht vom 20.11.2022; BL24-010 03 02_2022-006, Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO vom 20.12.2022 – Unterrichtung über Fristverlängerung, AW: Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO vom 20.12.2022 – Unterrichtung über Fristverlängerung, AW: Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO vom 20.12.2022 – Unterrichtung über Fristverlängerung, Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), AW: Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), AW: Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), AW: Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschwere mich erneut über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wegen unvollständiger und intransparenter Auskunft.

Am 20.11.2022 habe ich das BSI aufgefordert, die Auskunft vom 30.08.2022 zu korrigieren. Dieser Aufforderung ist man nicht nachgekommen. Ich habe daraufhin einen neue Auskunft unter Berücksichtigung der Entscheidung des BfDIs vom 18.11.2022 25-170 II#1143 angefordert, die man mir in zwei Teilen am 19.01.2023 und 13.02.2023 zugeschickt hat. Allerdings ist der Teil vom 19.01. nur eine Wiederholung der intransparenten Auskunft vom 30.08.2022, und der Teil vom 13.02.2023 enthält nur 4MB statt 78MB, kann also unmöglich vollständig sein oder nur dann, wenn man absichtlich Daten gelöscht hat, oder man hat nur neue Dokumente beauskunftet, nicht aber die Mängel der alten beseitigt. Ich sehe daher meinen Anspruch auf vollständige und transparente Auskunft nicht als erfüllt an.

Die relevanten Emails sowie das Passwortschreiben füge ich bei.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg