Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
Gesendet: 29.08.2022 13:23
An: 'Service-Center BSI' <service-center@bsi.bund.de>
Betreff: AW: Ihr Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO vom 22. März 2022
Sehr geehrte Frau ***************,
da ich das BSI wegen PGP und S/MIME kritisiert habe, wundert es mich schon, dass Sie nach einem Zertifikat fragen – klares Nein. Wenn Sie weder Erwägungsgrund 62 Satz 4 DSGVO noch eine qualifizierte Tansportverschlüsselung nach Empfehlung der DSK umsetzen können oder wollen, dann schlage ich vor, Sie schicken mir ein verschlüsseltes Zip und das Passwort per Post.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Service-Center BSI <service-center@bsi.bund.de>
Gesendet: Montag, 29. August 2022 13:00
An: ***@lindenberg.one
Betreff: Ihr Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO vom 22. März 2022
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
hinsichtlich Ihres ursprünglichen Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO vom 22. März 2022 möchten wir Ihnen gerne die Kopien Ihrer uns vorliegenden personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Gemäß Art. 15 Abs.3 S.3 DSGVO würden wir Ihnen gerne anbieten, dies per verschlüsselter E-Mail, also in einem gängigen elektronischen Format, zu übersenden. Um die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten, bitten wir Sie uns Ihr Zertifikat zur verschlüsselten E-Mail Kommunikation zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
***********************
Bundesamt fuer Sicherheit
in der Informationstechnik
Service-Center
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
E-Mail: service-center@bsi.bund.de
Tel.: +49 0800 - 2741000
Fax: +49 0800 - 274600
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