Von: Personal (LfDI BW) <Personal@lfdi.bwl.de>
Gesendet: 03.09.2024 16:57
An: <******@lindenberg.one>
Betreff: AW: EXTERN: AW: LfDIBB-0557.0-1/33 - Auskunftsanfrage
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
gerne haben wir Ihnen die erbetene Auskunft erteilt. Die einhellige Einschätzung des Auswahlgremiums lässt sich gewiss nicht auf konkrete Einzelaussagen zurückführen, sondern spiegelt den Gesamteindruck aus dem Gespräch.
In der Stellenausschreibung hatten wir angeboten, die Bewerbungsunterlagen per Mail (auch verschlüsselt) oder per Post zu übermitteln.
Selbstverständlich ist es den Bewerbern überlassen, welche Unterlagen sie für den Bewerbungsprozess zur Verfügung stellen. Üblicherweise geschieht dies dadurch, dass die Bewerber ein Anschreiben, einen Lebenslauf und die relevanten Zeugnisse übersenden. Dies ermöglicht den Bewerbern auch, sich konkret mit den Anforderungen der Stelle auseinanderzusetzen und dem potentiellen Arbeitgeber darzustellen, wie sie die Anforderungen konkret erfüllen können.
Sie haben sich dafür entschieden, Ihre Bewerbung per Mail zu übermitteln. Ihrem Bewerbungsschreiben vom 25.04.2024 waren keine weiteren Unterlagen angeschlossen. Über einen angegebenen Link konnten wir dann Ihren Lebenslauf herunterladen, was wir auch getan haben. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine weiteren Recherchen auf Ihrer Website durchgeführt haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. ************ | LfDI BW, SG Personal / Stabsstelle Deutsche und Europäische Zusammenarbeit | 0711/615541-**
Von: Joachim Lindenberg <******@lindenberg.one>
Gesendet: Donnerstag, 29. August 2024 11:53
An: Personal (LfDI BW) <Personal@lfdi.bwl.de>
Betreff: EXTERN: AW: LfDIBB-0557.0-1/33 - Auskunftsanfrage
Sehr geehrter **********,
vielen Dank für die Auskunft.
Beim Durchgehen der Unterlagen fällt mir auf, dass Sie zwar meinen Lebenslauf heruntergeladen haben, nicht aber die darin verlinkten Zeugnisse, und dann in „Abwägungsvermerk Informatiker_in Abt5 Bewerbervergleich - geschwärzt.pdf“ bemängeln, „der übermittelten Bewerbung waren keine Zeugnisse beigefügt“. Warum haben Sie die nicht – da anscheinend relevant – heruntergeladen oder erbeten?
Auch das „teilweise abschweifend“: nur weil ich kund getan habe, dass ich Parallelen zwischen Ihrem Übungsbeispiel und den Fall der dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.7.2023, 19 U 83/22 gesehen habe und auch das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft kenne? Und weil ich die Relevanz der Uhrzeit in Frage gestellt habe?
Oder weil ich Frau Dr. Steinbrücks Darstellung und Empfehlungen in LfDlAbt3-4400-40/9 kritisiert habe?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Personal (LfDI BW) <Personal@lfdi.bwl.de>
Gesendet: Donnerstag, 22. August 2024 15:09
An: ******@lindenberg.one
Betreff: LfDIBB-0557.0-1/33 - Auskunftsanfrage
LfDIBB-0557.0-1/33
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
bitte beachten Sie den Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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