Von: **************** (LDA) <*****************@lda.bayern.de>
Gesendet: 27.10.2022 13:05
An: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Betreff: AW: Ihre Eingabe zum Auskunftsersuchen bei Amazon - LDA-1085.3-6302/22-I

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, dass wir Ihre Anmerkungen in unten stehender E-Mail vom 19.10.2022 bislang nur als eine erste Reaktion auf die Ihnen zugegangene ergänzende Auskunft des Unternehmens aufgefasst haben, da Sie betont hatten „gerade auf Unterrichtsreise“ zu sein, weshalb wir Ihnen hiermit weitere Gelegenheit geben möchten, sich noch fundierter schriftlich zu äußern.

 

Zu den von Ihnen nur angerissenen Punkten möchten wir ebenso in aller Kürze Folgendes anmerken:

 

1.

Es ist zutreffend, dass wir Ihr Anliegen als Beschwerde im Einzelfall werten, der wir insoweit nachgehen als wir vorab prüfen, ob ein Verfahren einzuleiten ist, wie wir es in unserer E-Mail vom 09.09.2022 vorgestellt haben. Die örtlich zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für die Verantwortliche mit Sitz in Luxemburg ist die luxemburgische Aufsichtsbehörde (siehe unsere E-Mail vom 09.09.2022). Über den Einzelfall hinausgehende Prüfungen des Unternehmens zu dortigen Verfahrenspraktiken im Umgang mit personenbezogenen Daten und/oder Betroffenenrechten obliegen der luxemburgischen Aufsichtsbehörde.

 

2.

Die Erteilung einer Auskunft im Excel-Format würden wir nicht beanstanden. Wie Sie richtig angemerkt haben, definiert die DS-GVO nicht konkret, was unter einem „gängigen elektronischen Format“ zu verstehen ist. In den „Guidelines 01/2022on data subject rights -Right of access“ des Europäischen Datenschutzausschusses (https://edpb.europa.eu/system/files/2022-01/edpb_guidelines_012022_right-of-access_0.pdf) wird hierzu ausgeführt:

 

3.

Wie unter Punkt 1 erläutert, prüfen wir Ihren Einzelfall. Das Unternehmen hat sich in seiner E-Mail vom 13.10.2022 bereit erklärt, Ihnen bei weiteren offenen Fragen in Ihrem Einzelfall behilflich zu sein, hat eine konkrete Ansprechpartnerin und E-Mail-Adresse genannt, an die Sie sich mit Ihren Verständnisfragen wenden können. Wir gehen davon aus, dass sich  etwaige Unklarheiten auf Ihrer Seite zu den Ihnen erteilten Auskünften auf dem angebotenen Kommunikationsweg lösen lassen.

 

Wir geben Ihnen hiermit nochmals Gelegenheit, sich bis spätestens 15.11.2022 schriftlich zu Ihrem konkreten Einzelfall zu äußern und weshalb die Einleitung des in unserer E-Mail vom 09.09.2022 geschilderten Verfahrens aus Ihrer Sicht in Ihrem konkreten Einzelfall angezeigt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

***************

Bereich 3

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 18, 91522 Ansbach

Tel.: (0981) 180093-***

Fax: (0981) 180093-***

E-Mail: *****************@lda.bayern.de

https://www.lda.bayern.de 

 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie unserer Homepage unter www.lda.bayern.de/ informationen entnehmen oder auf jedem anderen Wege unter den o.g. Kontaktdaten bei uns erfragen.

 

Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2022 09:25
An: **************** (LDA) <*****************@lda.bayern.de>
Betreff: AW: Ihre Eingabe zum Auskunftsersuchen bei Amazon - LDA-1085.3-6302/22-I

 

Sehr geehrter *************,

mit diesem Hinweis konnte ich die Mail im Spam-Ordner finden. Ich füge Sie mal bei. Da ich gerade auf Unterrichtsreise bin kann ich das nicht im Detail ansehen, aber die folgenden Punkte muss ich beanstanden:

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: **************** (LDA) <*****************@lda.bayern.de>
Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2022 06:59
An: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Betreff: AW: Ihre Eingabe zum Auskunftsersuchen bei Amazon - LDA-1085.3-6302/22-I

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

nach den uns vorliegenden Informationen hat Ihnen das Unternehmen die ergänzenden Auskünfte am 13.10.2022 an die E-Mail-Adresse joachim.lindenberg@******** (unter der Sie offenbar bislang mit dem Unternehmen hinsichtlich Ihres Auskunftsersuchens kommuniziert hatten) zukommen lassen.

 

Bitte prüfen Sie nochmals, ob Sie die Mitteilung des Unternehmens empfangen haben.

 

Wenn dies tatsächlich nicht der Fall sein sollte, bitten wir um entsprechende Rückmeldung und ggf. Einwilligung, dass wir Ihre E-Mail ***********@lindenberg.one an das Unternehmen weiterleiten dürfen, damit die ergänzenden Auskünfte an diese E-Mail-Adresse erneut ver****t werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

***************

Bereich 3

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 18, 91522 Ansbach

Tel.: (0981) 180093-***

Fax: (0981) 180093-***

E-Mail: *****************@lda.bayern.de

https://www.lda.bayern.de 

 

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Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie unserer Homepage unter www.lda.bayern.de/ informationen entnehmen oder auf jedem anderen Wege unter den o.g. Kontaktdaten bei uns erfragen.