Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 19.10.2022 09:24
An: '**************** (LDA)' <*****************@lda.bayern.de>
Betreff: AW: Ihre Eingabe zum Auskunftsersuchen bei Amazon - LDA-1085.3-6302/22-I
Anlagen: Ihre Datenauskunft
Sehr geehrter *************,
mit diesem Hinweis konnte ich die Mail im Spam-Ordner finden. Ich füge Sie mal bei. Da ich gerade auf Unterrichtsreise bin kann ich das nicht im Detail ansehen, aber die folgenden Punkte muss ich beanstanden:
- Die Mail kam erst, nachdem ich mich beschwert habe, und vermutlich aufgrund Ihrer Kommunikation. Meine eigenen Kontakte zu Amazon haben nicht ausgereicht diese Informationen zu erhalten. Und ob der nächste Kunde diese Infos auch bekommt, wenn Sie das Verfahren nicht fortsetzen, wage ich sehr zu bezweifeln.
- Ich hätte eigentlich zu jedem der 82 Punkte alle Informationen nach Artikel 15 I und der Buchstabenaufzählung dort erwartet, nicht nur ganz grob worum es geht – ich betrachte daher den Anspruch aus 15 I als immer noch nicht erfüllt.
- Eine Exceldatei ist in meinen Augen ungeeignet als Medium, kein Standardformat im Sinne von Artikel 15 III (für 15 I ist keines definiert), und vermutlich auch der Grund warum Microsoft das als Spam eingestuft hat.
- Ich würde mir immer noch wünschen, dass es zu Zwecken bei denen ich keine Einwilligung erteilt habe eine Negativaussage statt einem leeren .csv gibt
- Bis zu 82 einzelne Downloads ist auch eine Zumutung.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: **************** (LDA) <*****************@lda.bayern.de>
Gesendet: Mittwoch, 19. Oktober 2022 06:59
An: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Betreff: AW: Ihre Eingabe zum Auskunftsersuchen bei Amazon - LDA-1085.3-6302/22-I
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
nach den uns vorliegenden Informationen hat Ihnen das Unternehmen die ergänzenden Auskünfte am 13.10.2022 an die E-Mail-Adresse joachim.lindenberg@******** (unter der Sie offenbar bislang mit dem Unternehmen hinsichtlich Ihres Auskunftsersuchens kommuniziert hatten) zukommen lassen.
Bitte prüfen Sie nochmals, ob Sie die Mitteilung des Unternehmens empfangen haben.
Wenn dies tatsächlich nicht der Fall sein sollte, bitten wir um entsprechende Rückmeldung und ggf. Einwilligung, dass wir Ihre E-Mail ***********@lindenberg.one an das Unternehmen weiterleiten dürfen, damit die ergänzenden Auskünfte an diese E-Mail-Adresse erneut versandt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
***************
Bereich 3
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 18, 91522 Ansbach
Tel.: (0981) 180093-***
Fax: (0981) 180093-***
E-Mail: *****************@lda.bayern.de
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie unserer Homepage unter www.lda.bayern.de/ informationen entnehmen oder auf jedem anderen Wege unter den o.g. Kontaktdaten bei uns erfragen.
Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 18. Oktober 2022 16:39
An: **************** (LDA) <*****************@lda.bayern.de>
Betreff: AW: Ihre Eingabe zum Auskunftsersuchen bei Amazon - LDA-1085.3-6302/22-I
Sehr geehrter *************,
„eine deutschsprachige Fassung der Beschreibung der Ordner, die in der Ihnen zugesandten Auskunft enthalten waren, zugesandt zu haben“ liegt mir nicht vor. Bitten Sie doch bitte Amazon, diese Beschreibung (erneut) an Sie und mich zu schicken.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: **************** (LDA) <*****************@lda.bayern.de>
Gesendet: Dienstag, 18. Oktober 2022 13:21
An: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Betreff: Ihre Eingabe zum Auskunftsersuchen bei Amazon - LDA-1085.3-6302/22-I
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
wir kommen hiermit auf Ihre unten stehende E-Mail vom 13.09.2022 in obiger Angelegenheit zurück, aus der wir wahrgenommen hatten, dass Sie die Einleitung des Ihnen in unserer E-Mail vom 09.09.2022 bereits näher beschriebenen Verfahrens und damit die Weiterleitung Ihres Anliegens als Beschwerde in Ihrem konkreten Einzelfall an die federführend zuständige luxemburgische Datenschutzaufsichtsbehörde anstreben.
Um uns ein vollständiges Bild des Ihrer Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalts zu machen, haben wir zwischenzeitlich im Rahmen unserer Vorermittlungskompetenz Kontakt zum Verantwortlichen aufgenommen.
Dieser hat uns mittlerweile bestätigt, Ihnen eine deutschsprachige Fassung der Beschreibung der Ordner, die in der Ihnen zugesandten Auskunft enthalten waren, zugesandt zu haben, in der Hoffnung, damit Ihre Fragen zur erteilten Auskunft geklärt zu haben. Für den Fall, dass dies nicht der Fall ist und sich weitere Rückfragen auf Ihrer Seite zur erteilten Auskunft ergeben, hat das Unternehmen uns gegenüber versichert, dass man Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung stehe und Ihnen eine entsprechende Kontaktmöglichkeit mitgeteilt.
Aufgrund dieser Entwicklung und der vom Unternehmen zugesicherten Bereitschaft, bei jedweder Rück- und Verständnisfrage zur erteilten Auskunft zur Verfügung zu stehen, ist davon auszugehen, dass sich die Angelegenheit klären lassen wird.
Es stellt sich damit die Frage, ob Sie nach wie vor die Initiierung des Beschwerdeverfahrens und die Weiterleitung als Beschwerde an die federführend zuständige luxemburgische Datenschutzaufsichtsbehörde wünschen. In diesem Fall müsste konkret dargelegt und begründet werden, inwiefern Sie in Ihrem konkreten Einzelfall nach wie vor einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erkennen, der im Rahmen des Beschwerdeverfahrens untersucht werden soll (hierfür genügt im Übrigen weder ein Verweis auf Ihre umfangreichen Ausführungen in Ihrem Blog, noch ein Zurverfügungstellen der Ihnen erteilten Auskunft, sondern wären konkrete Beschwerdepunkte in einer solchen Form zur Verfügung zu stellen, die es ermöglicht, diese auch an die luxemburgische Datenschutzaufsichtsbehörde zu übermitteln).
Für eine schriftliche Rückmeldung, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll, haben wir uns den 02.11.2022 vorgemerkt.
Mit freundlichen Grüßen
***************
Bereich 3
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 18, 91522 Ansbach
Tel.: (0981) 180093-***
Fax: (0981) 180093-***
E-Mail: *****************@lda.bayern.de
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie unserer Homepage unter www.lda.bayern.de/ informationen entnehmen oder auf jedem anderen Wege unter den o.g. Kontaktdaten bei uns erfragen.
Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 13. September 2022 15:01
An: **************** (LDA) <*****************@lda.bayern.de>
Betreff: AW: Ihre Zuschrift zum Unternehmen "Amazon" - LDA-1085.3-6302/22-I
Sehr geehrter *************,
freut mich, dass Sie auch den Hauptartikel gelesen haben. Ich habe nochmal meine Festplatte durchsucht und einen Kontakt über das Online-Formular gefunden, nachgetragen, und Ihnen beigefügt. Ich habe auch mehrere Emails von Amazon, die alle behaupten, alles in Butter und abgeschlossen, die ich nicht alle einzeln auf der Webseite veröffentlicht habe. Brauchen Sie die Duplikate auch? Und ich kann nicht ausschließen, dass sich irgendwo in den 82 Zips auch noch etwas versteckt, was ich bisher nicht gesehen habe. Ich habe Ihnen die letzte Auskunft von Amazon auf
https://blog.lindenberg.one/documents/BeschwerdeAmazon/Amazon%2009.07.2022.zip gestellt, das Passwort ist ********************, und ja, Ihr Emailserver unterstützt RFC 7672. Ich bin sicher, dass Sie auch nicht mit vertretbarem Aufwand einen Zusammenhang zwischen den Zips und der Datenschutzerklärung von Amazon erkennen werden.
Offen gesagt, es ist ein irrer Aufwand dauernd beweisen zu müssen, wie schlecht die DSGVO von Konzernen umgesetzt wird, und ich würde allen Betroffenen mehr Unterstützung durch die Aufsicht wünschen.
Nach gründlichem Nachdenken ziehe ich im Moment Variante 2 vor. Ich kenne zwar die DSGVO ganz gut, aber schon das deutsche Verwaltungsrecht einschließlich Kommentierung macht mir zu schaffen, und dann die Luxemburger Variante in Französisch? Das möchte ich mir nicht antuen. Und ich würde schon erwarten, dass jede Aufsicht Konzerne dahingehend drängt, Verstöße nicht nur im Einzelfall abzustellen.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg