Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 08.11.2022 09:02
An: <poststelle@datenschutz.hessen.de>
Betreff: AW: Datenschutzaufsicht – Az. 90.22.49:0290 (Lindenberg ./. Wanderatlas Verlag GmbH)
Sehr geehrter *************,
ich habe mich nicht nur wegen dem Cookie-Banner sondern auch wegen dem Datenexport in Drittländer beschwert. Dazu gibt es doch bereits klare Urteile und Entscheidungen in Deutschland. Muss das auch warten?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: poststelle@datenschutz.hessen.de <poststelle@datenschutz.hessen.de>
Gesendet: Dienstag, 8. November 2022 08:08
An: ***********@lindenberg.one
Betreff: Datenschutzaufsicht – Az. 90.22.49:0290 (Lindenberg ./. Wanderatlas Verlag GmbH)
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
hiermit teile ich Ihnen den aktuellen Zwischenstand in o.g. Verfahren mit.
Das streitgegenständliche Cookie-Banner basiert auf dem Transparency and Consent Framework (TCF) der IAB Europe. Dieses war Gegenstand eines Verfahrens der belgischen Datenschutzbehörde. IAB Europe hat gegen die Entscheidung der belgischen Aufsicht einen Rechtsbehelf eingelegt, das zuständige belgische Gericht hat nun dem Europäischen Gerichtshof Vorabentscheidungsfragen zur Klärung der Rechtslage vorgelegt.
Nach dem Abschluss des Verfahrens wird ein konsolidiertes Vorgehen auf europäischer bzw. nationaler Ebene gegen den weiteren Einsatz solcher Cookie-Banner angezeigt sein. Daher muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Sobald das aufsichtsbehördliche Verfahren abgeschlossen ist, komme ich unaufgefordert auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | |
Telefon: +49 (611) 1408 0 |