Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 30.01.2024 14:23
An: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6271

 

Sehr geehrter **************,
vielen Dank für die Kopie des Vorgangs.
Wie ich bereits dargestellt habe, halte ich den Abgleich der Daten des
Neuanschlussantrages mit meinen Bestandskundendaten für unzulässig weil es
dafür m.W. keine Rechtsgrundlage gibt. In Ihrer Anfrage an Vodafone vom
15.09.2023 gehen Sie aber nicht auf den aller Wahrscheinlichkeit nach
unzulässigen Datenabgleich ein sondern nur darauf, dass das Ergebnis des
Abgleichs an TK-World weitergegeben wurde. Naturgemäß ist Vodafone in der
Stellungnahme vom 13.10.2023 auch nicht auf etwaige Rechtsgrundlagen des
Datenabgleich eingegangen.
Auf dieses Problem habe ich Sie bereits mit Email vom 19.10.2023
hingewiesen. Eine weitere Kommunikation mit Vodafone hat daraufhin bis heute
nicht stattgefunden oder findet sich nicht in der Kopie.
Mit Email vom 12.01.2024 starten Sie eine Anhörung, in deren
Sachstandsbeschreibung Sie nicht zwischen Daten des Altvertrags und des
Neuvertrags (vorvertragliche Situation) unterscheiden und meinen Einwand
nicht weiter beachten.
Entschuldigen Sie die deutlichen Worte, aber bei mir entsteht der Eindruck,
Sie oder Referat 24 wollen Datenschutzverstößen von Vodafone nicht nachgehen
und suchen stattdessen nach Ablehnungsgründen. Das Urteil des EuGH vom
07.12.2023 Aktenzeichen C 26/22 und C 64/22 Rn. 47ff, 58ff und die damit
anwendbare ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Ihnen
bekannt? Wollen Sie das Beschwerdeverfahren fortzusetzen oder muss ich
Anfechtungsklage einreichen?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ****************@bfdi.bund.de <****************@bfdi.bund.de> Im
Auftrag von REFERAT24@bfdi.bund.de
Gesendet: Dienstag, 30. Januar 2024 13:54
An: '****************@lindenberg.one' <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6271

Akteneinsicht nach § 29 VwVfG

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

anbei wie gewünscht eine Kopie des Vorgangs.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
****************

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit -Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-****
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

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