Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 15.01.2024 11:45
An: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6271

 

Sehr geehrter **************,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Natürlich ist die Verarbeitung der Daten zur
Vertragsannahme erforderlich. Nicht erforderlich und in meinen Augen weder
durch Vertrag noch Datenschutzerklärung gedeckt ist aber der Abgleich der
dabei erfassten und übermittelten Daten mit den Bestandsdaten bei oder durch
Vodafone und die dadurch hervorgerufene Ablehnung des Vertrags. Darauf gehen
Sie leider überhaupt nicht ein, und ich wäre schon sehr daran interessiert
von Ihnen zu erfahren, durch was Sie diesen Datenabgleich für gerechtfertigt
sehen, und wenn Sie das nicht aufklären können, liegt in meinen Augen
mangels Rechtsgrundlage klar ein Datenschutzverstoß vor.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ****************@bfdi.bund.de <****************@bfdi.bund.de> Im
Auftrag von REFERAT24@bfdi.bund.de
Gesendet: Freitag, 12. Januar 2024 15:02
An: '****************@lindenberg.one' <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6271

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

Sie teilten mir mit, Vodafone habe aus Ihrer Sicht keine Rechtsgrundlage zur
Verarbeitung der Vertragsdaten mit dem Ziel einer Vertragsablehnung.

Artikel 6 Absatz 1 lit. b) lautet
1. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der
nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
...
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen
Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen
Person erfolgen; ...
Sie beantragten über das Vermittlungsportal Verivox GmbH (Verivox) einen
Neuanschluss bei Vodafone. Verivox gab Ihre Anfrage an die Firma TK-World AG
(TK) weiter um Ihre Vertragsanfrage zu prüfen.
TK vermittelt Verträge für Vodafone. Dazu müssen personenbezogene Daten zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen
Person erfolgen, zwischen den Unternehmen ausgetauscht werden.
Es ist dabei unerheblich, ob ein Vertrag zustande kommt oder abgelehnt wird:
Beides ist zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Nach
Ihren Angaben steht auch außer Zweifel, dass die Anfrage durch Sie letztlich
an Vodafone gerichtet war.

Es liegt in Ihrem Fall demnach kein Datenschutzverstoß seitens Vodafone vor.
Sollten sie mit meiner Entscheidung nicht einverstanden sein und
beabsichtigen, vor einem Verwaltungsgericht gegen diese zu klagen, teilen
Sie mir dies bitte mit. Sie erhalten dann einen rechtsgültigen Bescheid.
Betrachten Sie in dem Fall dieses Schreiben als Anhörung nach § 28 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
****************

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit -Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-****
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

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Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie
unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz.

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