Von: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Gesendet: 12.01.2024 15:02
An: <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6271

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

Sie teilten mir mit, Vodafone habe aus Ihrer Sicht keine Rechtsgrundlage
zur Verarbeitung der Vertragsdaten mit dem Ziel einer Vertragsablehnung.

Artikel 6 Absatz 1 lit. b) lautet
1. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der
nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
...
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen
Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen
Person erfolgen;
...
Sie beantragten über das Vermittlungsportal Verivox GmbH (Verivox) einen
Neuanschluss bei Vodafone. Verivox gab Ihre Anfrage an die Firma TK-World
AG (TK) weiter um Ihre Vertragsanfrage zu prüfen.
TK vermittelt Verträge für Vodafone. Dazu müssen personenbezogene Daten
zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der
betroffenen Person erfolgen, zwischen den Unternehmen ausgetauscht werden.
Es ist dabei unerheblich, ob ein Vertrag zustande kommt oder abgelehnt
wird: Beides ist zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich.
Nach Ihren Angaben steht auch außer Zweifel, dass die Anfrage durch Sie
letztlich an Vodafone gerichtet war.

Es liegt in Ihrem Fall demnach kein Datenschutzverstoß seitens Vodafone
vor. Sollten sie mit meiner Entscheidung nicht einverstanden sein und
beabsichtigen, vor einem Verwaltungsgericht gegen diese zu klagen, teilen
Sie mir dies bitte mit. Sie erhalten dann einen rechtsgültigen Bescheid.
Betrachten Sie in dem Fall dieses Schreiben als Anhörung nach § 28 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
****************

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-****
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
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