Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 18.09.2023 19:00
An: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6271

 

Sehr geehrter **************,

zur Möglichkeit, Vodafone könnte sich auf berechtigtes Interesse berufen:
ich halte eine Mischung der Rechtsgrundlagen Vertrag und berechtigtes
Interesse für unzulässig, denn es erlaubt einseitige Änderungen die sonst
eine Änderungskündigung erfordern würden. Dazu liegt Ihnen ja schon
Beschwerde 24-193 II#6077 vor. Weiter müsste der Zweck eines berechtigtes
Interesse bei allen Informationen nach Artikel 13 bis 15 DSGVO erwähnt
werden, und da habe ich nichts gefunden - also muss ich eigentlich auch gar
nicht mehr auf die Notwendigkeit einer Interessensabwägung und einer
Möglichkeit zum Widerspruch hinweisen, sondern kann feststellen, dass
Vodafone wieder mal Ignoranz gegenüber der DSGVO statt der in Artikel 5
geforderten Transparenz demonstrieren würde.

Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: REFERAT24@bfdi.bund.de <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Gesendet: Freitag, 15. September 2023 11:20
An: '****************@lindenberg.one' <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6271

Sehr geehrter Lindenberg ,

danke für Ihre Nachricht von vorgestern. Ich habe Vodafone zur Stellungnahme
aufgefordert.

Zu den Löschfristen: Sie haben natürlich Recht, es ergibt keinen Sinn alle
Daten zu einem bestimmten Termin zu löschen. Neben dem HGB und der AO
spielen ja auch die Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit aus dem TKG
eine Rolle. Darüber hinaus auch zivilrechtliche Fragen wie Haftungsansprüche
oder Widerspruchsfristen sowie ungeklärte Fragen aus dem Vertragsverhältnis.
All dies soll natürlich möglich bleiben und nicht daran scheitern, dass alle
Daten zu einem bestimmten Termin gelöscht werden.
Auch richtig ist, dass die Lösung darin besteht, den Zugang zu den Daten zu
beschränken. So fordern wir es auch von den TK-DL.
Unsere Anforderung besteht darin, dass alle Daten, für die keine
Notwendigkeit der Speicherung besteht, nach drei Monaten zu löschen sind
bzw. der Zugriff beschränkt wird. Nach dem alten § 95 TKG (i.d.F bis zum
30.11.2021) durften die Daten ein Jahr lang gespeichert werden. Darunter
auch Daten und Zugriffsmöglichkeiten, die aufgrund berechtigten Interesses
nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) gespeichert wurden. Möglicherweise beruft sich
Vodafone auch in Ihrem Fall darauf. Deshalb habe ich Ihnen den Hinweis
mitgegeben.

Wenn mir die Antwort der Vodafone vorliegt und hier geprüft wurde, komme ich
wieder auf Sie zu.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
****************

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
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