Von: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Gesendet: 15.09.2023 11:20
An: <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6271

 

Sehr geehrter Lindenberg ,

danke für Ihre Nachricht von vorgestern. Ich habe Vodafone zur
Stellungnahme aufgefordert.

Zu den Löschfristen: Sie haben natürlich Recht, es ergibt keinen Sinn alle
Daten zu einem bestimmten Termin zu löschen. Neben dem HGB und der AO
spielen ja auch die Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit aus dem TKG
eine Rolle. Darüber hinaus auch zivilrechtliche Fragen wie
Haftungsansprüche oder Widerspruchsfristen sowie ungeklärte Fragen aus dem
Vertragsverhältnis. All dies soll natürlich möglich bleiben und nicht
daran scheitern, dass alle Daten zu einem bestimmten Termin gelöscht
werden.
Auch richtig ist, dass die Lösung darin besteht, den Zugang zu den Daten
zu beschränken. So fordern wir es auch von den TK-DL.
Unsere Anforderung besteht darin, dass alle Daten, für die keine
Notwendigkeit der Speicherung besteht, nach drei Monaten zu löschen sind
bzw. der Zugriff beschränkt wird. Nach dem alten § 95 TKG (i.d.F bis zum
30.11.2021) durften die Daten ein Jahr lang gespeichert werden. Darunter
auch Daten und Zugriffsmöglichkeiten, die aufgrund berechtigten Interesses
nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) gespeichert wurden. Möglicherweise beruft sich
Vodafone auch in Ihrem Fall darauf. Deshalb habe ich Ihnen den Hinweis
mitgegeben.

Wenn mir die Antwort der Vodafone vorliegt und hier geprüft wurde, komme
ich wieder auf Sie zu.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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