Von: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Gesendet: 13.09.2023 13:01
An: <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6271

 

Sehr geehrter Lindenberg ,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 11. September 2023.
Dieses wird unter dem o. g. Aktenzeichen geführt.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten bei uns, um Ihr Anliegen zu
bearbeiten. Informationen dazu erhalten Sie in der Datenschutzerklärung
auf der Webseite des BfDI.

Sie beschweren sich über die Vodafone GmbH (Vodafone). Sie beantragten
dort nach eigenen Angaben einen Neuanschluss, der auf Ihre Nachfrage hin
abgelehnt wurde: Sie seien bereits Vertragspartner.
Aus Ihren beigefügten Anlagen geht hervor, dass Sie den Neuanschluss bei
der Verivox GmbH beantragten. Diese wiederum beauftragte die TK-World AG
damit, Ihre Vertragsanfrage zu prüfen. Vodafone lehnte gegenüber TK-World
Ihren Antrag ab, weil entweder ein Vertrag mit Ihnen besteht oder bestand;
die Bedingungen für einen Neukundenvertrag jedoch nicht vorlagen.
Sie halten die Verarbeitung Ihrer Daten seitens Vodafone mangels
Rechtsgrundlage für illegal werfen dieser vor, damit gegen Artikel 6 Abs.
1 zu verstoßen.

Ich werde Vodafone zur Stellungnahme zu Ihrem Anliegen auffordern. Dazu
muss ich Ihre personenbezogenen Daten an Vodafone übermitteln. Wenn Sie
dies nicht möchten, teilen Sie mir das bitte mit. Sollte ich von Ihnen
binnen zwei Wochen nichts Gegenteiliges hören, werde ich Vodafone zum
vorliegenden Sachverhalt zur Stellungnahme auffordern. Beachten Sie bitte,
dass Ihre Beschwerde nicht weiter bearbeitet und daher abgelehnt werden
kann, wenn ich Ihre persönlichen Daten nicht an Vodafone weitergeben darf.

Sofern Ihnen schon Schriftverkehr mit Vodafone in der Sache vorliegt,
übermitteln Sie mir diesen bitte. Teilen Sie mir mit, ob ich den
Schriftverkehr dem Unternehmen zur eindeutigen Zuordnung der Angelegenheit
bereitstellen darf.

Sobald mir die Stellungnahme der Vodafone vorliegt und
datenschutzrechtlich geprüft wurde, werde ich Sie über das Ergebnis meiner
Prüfung unaufgefordert informieren.

Beachten Sie bitte auch folgenden allgemeinen Hinweis zur Speicherung von
Vertragsdaten: Nach Auffassung des BfDI sind die persönlichen Daten
spätestens drei Monate nach Vertragsende beim
Telekommunikationsdienstleister (TK-DL) zu löschen. Die TK-DL sind jedoch
der Meinung, die Daten erst nach Ablauf eines Jahres löschen zu müssen.
Die Klage eines TK-DL gegen die Anweisung des BfDI, die Daten nach drei
Monaten zu löschen, liegt dem Verwaltungsgericht Köln (Az.: - 13 K 2519/20
-) zur Entscheidung vor. Wann das Verfahren beschieden wird, ist hier
nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
****************

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-****
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

**************************************************************************
******
Datenschutzerklärung des BfDI:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie
unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz.

Vertraulichkeitshinweis:
Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt.
Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, informieren Sie
bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail.