Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 21.02.2024 14:27
An: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Geschäftszeichen: 24-193 II#6200

 

Sehr geehrter **********,
Vielen Dank für den Ausdruck. Wenn ich die Stellungnahme von Vodafone
richtig verstehe, dann waren meine Daten richtig gespeichert, aber sie
wurden durch die Verarbeitung falsch dargestellt. Dann muss ich Ihnen Recht
geben, dass kein Verstoß gegen Artikel 16 sondern vielmehr einer gegen
Artikel 5 Abs. 1 a) u.a. hinsichtlich der nachvollziehbaren Verarbeitung und
d) hinsichtlich "sachlich richtig" der Darstellung vorliegt. Ich darf meine
Beschwerde dahingehend abändern.
Völlig unklar ist mir, was Sie in Ihrem Schreiben vom 15.01.2024 mit "... um
einen nicht änderbaren Standard handelt" meinen. Mir ist keine
Öffnungsklausel in der DSGVO bekannt, die aus Standardisierungsgründen eine
Abweichung von Artikel 5 vorsieht. Können Sie das bitte aufklären?
Der von Vodafone avisierte Text ist mir im Übrigen nicht zugegangen. Eine
Nachricht im Kundencenter ist nach Vertragsende in meinen Augen Unsinn -
erwarten Sie oder Vodafone tatsächlich dass jemand dort nachsieht,
insbesondere ohne Benachrichtigung?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ******.greve@bfdi.bund.de <magnus.greve@bfdi.bund.de> Im Auftrag von
REFERAT24@bfdi.bund.de
Gesendet: Mittwoch, 21. Februar 2024 13:29
An: '****************@lindenberg.one' <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Geschäftszeichen: 24-193
II#6200

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

anbei sende ich Ihnen den Verwaltungsvorgang.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat 24 - Telekommunikation Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: (0228) 997799-****
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