Von: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Gesendet: 10.10.2023 06:20
An: <****************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Beschwerde 24-193 II#6200

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für die Ergänzung.

Die Bearbeitung Ihres Anliegens dauert weiter an. Ich werde Sie über die
weitere Entwicklung informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
************

********************************************************************************
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat 24 - Telekommunikation
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: (0228) 997799-****
E-Mail Referat: referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de
********************************************************************************
Datenschutzerklärung des BfDI:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie
unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz.
Vertraulichkeitshinweis:
Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt.
Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte
sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail.




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg < >
Gesendet: Samstag, 2. September 2023 16:53
An: Poststelle Postfach <POSTSTELLE@bfdi.bund.de>; datenschutz@vodafone.com
Betreff: Beschwerde 24-193 II#6200

Sehr geehrte Damen und Herren,

meiner Beschwerde 24-193 II#6200 muss ich hinzufügen, dass die gleiche
Fehlinformation ich hätte gekündigt in beigefügtem Schreiben auftaucht.

Darüberhinaus ist mir ein Rätsel, wie Vodafone zur Behauptung „Du hast schon
den besten Tarif. Gratuliere!“ kommt. Auf der angegebenen Webseite kann ich
auf das I bei „wie viel Mbit/s brauche ich“ auswählen mit wie vielen Geräten
ich online bin, und erhalte bei 0-3 Geräten die Empfehlung 100Mbit/s, bei 5
Geräten 250Mbit/s, bei 8 Geräten 500Mbit/s, erst bei 12 PCs erreiche ich
1000Mbit/s. Mal abgesehen davon, dass „online“ wenig über das genutzte
Datenvolumen aussagt. Aber angenommen, das ist wirklich ein sinnvolles
Kriterium, dann müsste Vodafone wissen, wie viele Geräte bei mir im Einsatz
sind um zu behaupten, dass ich mit 1000Mbit/s den richtigen Tarif habe. Eine
entsprechende Information habe ich in der zuletzt erteilten Auskunft nicht
gesehen und auch nicht in irgendeiner Datenschutzerklärung, so dass entweder
die Auskunft falsch ist oder die Empfehlung mangelhaft ist. Aber natürlich
ist der teuerste Tarif der für Vodafone beste – das ist aber m.W. nicht der
Sinn von §58 Abs. 3 TKG.

Ich darf Vodafone auffordern zu erläutern, wie man zu dieser Empfehlung
kommt und dazu auf Art. 5 Abs. 2 DSGVO hinweisen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg