Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 02.09.2023 16:52
An: <POSTSTELLE@bfdi.bund.de>, <datenschutz@vodafone.com>
Betreff: Beschwerde 24-193 II#6200
Anlagen: Vodafone 28.08.2023.pdf, vodafon-zuhause.png, vodafone-3.png

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meiner Beschwerde 24-193 II#6200 muss ich hinzufügen, dass die gleiche Fehlinformation ich hätte gekündigt in beigefügtem Schreiben auftaucht.

Darüberhinaus ist mir ein Rätsel, wie Vodafone zur Behauptung „Du hast schon den besten Tarif. Gratuliere!“ kommt. Auf der angegebenen Webseite kann ich auf das I bei „wie viel Mbit/s brauche ich“ auswählen mit wie vielen Geräten ich online bin, und erhalte bei 0-3 Geräten die Empfehlung 100Mbit/s, bei 5 Geräten 250Mbit/s, bei 8 Geräten 500Mbit/s, erst bei 12 PCs erreiche ich 1000Mbit/s. Mal abgesehen davon, dass „online“ wenig über das genutzte Datenvolumen aussagt. Aber angenommen, das ist wirklich ein sinnvolles Kriterium, dann müsste Vodafone wissen, wie viele Geräte bei mir im Einsatz sind um zu behaupten, dass ich mit 1000Mbit/s den richtigen Tarif habe. Eine entsprechende Information habe ich in der zuletzt erteilten Auskunft nicht gesehen und auch nicht in irgendeiner Datenschutzerklärung, so dass entweder die Auskunft falsch ist oder die Empfehlung mangelhaft ist. Aber natürlich ist der teuerste Tarif der für Vodafone beste – das ist aber m.W. nicht der Sinn von §58 Abs. 3 TKG.

Ich darf Vodafone auffordern zu erläutern, wie man zu dieser Empfehlung kommt und dazu auf Art. 5 Abs. 2 DSGVO hinweisen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg