Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 18.09.2023 17:59
An: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6171

 

Sehr geehrter **************,

Vodafone hat ganz offensichtlich niemand kompetentes, der sich das selbst
ansehen kann.

Bleiben wir mal nur bei www.vodafone.de: wenn ich diese Seite aufrufe,
danach die Datenschutzerklärung und anschließend auch noch die
Cookie-Informationen aufrufe, dann habe ich 6 persistente Cookies ohne dass
ich um die nach TTDSG erforderliche Zustimmung gebeten werde oder verstanden
habe warum, eine Unmenge weiterer URLs im Konzern, sowie außerhalb die
Domänen cdn.appdynamiscs.com, dpm.demdex.net, beide bei mir durch DNS-Filter
geblockt, und beide weder als Drittanbieter aufgeführt noch bietet Vodafone
eine Möglichkeit zur Zustimmung oder Ablehnung wie das bei einer Weitergabe
erforderlich wäre. Getrennte Datenschutzerklärung und Cookie-Informationen -
das ist unüblich und hat daher wohl decareto überfordert, und ein PDF wird
von decareto auch nicht akzeptiert. Und welcher Benutzer würde überhaupt
danach suchen wenn gar keine Zustimmung abgefragt wird? Eine Zustimmung nach
Lesen von 15 Seiten - die würde der BfDI doch wohl als unwirksam einstufen,
weil das niemand wirklich liest, insbesondere auch nicht, wenn dort
Informationen zur Webseite und zur App gemischt werden.

Ich halte das für einen klaren Verstoß gegen das TTDSG. Und ich sehe es
nicht als meine Aufgabe an, Vodafone kostenlos zu beraten, wie es richtig
geht. Und nein, einen Auftrag von Vodafone will ich nicht dafür. Vielleicht
hat der BfDI die Ressourcen dafür, aber es ist die Pflicht von Vodafone die
Einhaltung der DSGVO und des TTDSGs nachweisen zu können, nicht meine
Aufgabe jeden einzelnen Fehler nachzuweisen.

Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: REFERAT24@bfdi.bund.de <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Gesendet: Montag, 11. September 2023 12:02
An: '****************@lindenberg.one' <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6171

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

Vodafone hat mir zu Ihrer Beschwerde über deren Webseiten geantwortet.
Demnach sind die "Reports" der Firma decareto zum Teil nicht
nachvollziehbar:

- Laut Report zu "vodafone.de" seien 18 externe Dienste eingebunden, zu
denen in der Datenschutzerklärung keine Hinweise vorhanden seien. Ein
Abgleich mit der Datenschutzerklärung (einsehbar unter
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/Datenschutzhinweise-Tracking.pdf)
ergibt, dass diese Feststellung bereits auf den ersten Blick nicht stimmen
kann: So findet sich der Hinweis zu Adform auf Seite 6, die Hinweise zu
Audobe Audience Manager und zu Amazon Advertising auf Seite 7, der Hinweis
zu Bing Ads auf Seite 10 und der Hinweis zu Exactag auf Seite 3 (einsehbar
unter
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/Datenschutzhinweise-Tracking.pdf).

- Auf "careers.vodafone.de" seien 14 Cookies ohne Einwilligung gesetzt,
wohingegen es laut Tabelle nur 13 Cookies seien. Auch sei die Bedeutung des
Warnzeichens in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, da beim
hervorgehobenen Cookie "OptanonConsent" in der Tabelle gar keine Information
über die Einwilligung ("Ja" oder "Nein") enthalten ist. Die Aufzählung der
externen Dienste besteht aus drei funktionalen Cookies, darunter Google
Fonts. Hier sei unklar, warum Google Fonts moniert wird, wenn es im Report
selbst als "funktional" eingestuft wird.

- Beim Report zu "forum.vodafone.de" seien 23 Cookies ohne Einwilligung
gesetzt. Moniert und mit Warnzeichen versehen werden lediglich 10 Cookies.
Auch hier sei die Behauptung falsch, es gäbe keine Information in der
Datenschutzerklärung . Sowohl zum Adobe Audience Manager auf Seite 7 und zum
Tealium auf Seite 11 seien Informationen in der Datenschutzerklärung
enthalten.

Vodafone ist grundsätzlich bereit Ihren Hinweisen nachzugehen. Dazu
benötigen sie jedoch Anhaltspunkte, welche hinreichend bestimmt und in einer
nachvollziehbaren Art und Weise aufbereitet sind. Nur so ist eine gezielte
Stellungnahme möglich.

Bitte präzisieren und verifizieren Sie Ihre Hinweise. Ich werde Vodafone
dann noch einmal zur Stellungnahme auffordern.

Hinweis: Bitte beachten Sie auch den Angemessenheitsbeschluss zur
Datenübertragung in die USA
(https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/17_Angemessenheitsbeschluss-EU-US-DPF.html)


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
****************

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit -Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-****
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

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Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie
unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz.

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