Von: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Gesendet: 11.09.2023 12:02
An: <****************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Aktenzeichen 24-193 II#6171

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

Vodafone hat mir zu Ihrer Beschwerde über deren Webseiten geantwortet.
Demnach sind die "Reports" der Firma decareto zum Teil nicht
nachvollziehbar:

- Laut Report zu "vodafone.de" seien 18 externe Dienste eingebunden, zu
denen in der Datenschutzerklärung keine Hinweise vorhanden seien. Ein
Abgleich mit der Datenschutzerklärung (einsehbar unter
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/Datenschutzhinweise-Tracking.p
df) ergibt, dass diese Feststellung bereits auf den ersten Blick nicht
stimmen kann: So findet sich der Hinweis zu Adform auf Seite 6, die
Hinweise zu Audobe Audience Manager und zu Amazon Advertising auf Seite 7,
der Hinweis zu Bing Ads auf Seite 10 und der Hinweis zu Exactag auf Seite
3 (einsehbar unter
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/Datenschutzhinweise-Tracking.p
df).

- Auf "careers.vodafone.de" seien 14 Cookies ohne Einwilligung gesetzt,
wohingegen es laut Tabelle nur 13 Cookies seien. Auch sei die Bedeutung
des Warnzeichens in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, da beim
hervorgehobenen Cookie "OptanonConsent" in der Tabelle gar keine
Information über die Einwilligung ("Ja" oder "Nein") enthalten ist. Die
Aufzählung der externen Dienste besteht aus drei funktionalen Cookies,
darunter Google Fonts. Hier sei unklar, warum Google Fonts moniert wird,
wenn es im Report selbst als "funktional" eingestuft wird.

- Beim Report zu "forum.vodafone.de" seien 23 Cookies ohne Einwilligung
gesetzt. Moniert und mit Warnzeichen versehen werden lediglich 10 Cookies.
Auch hier sei die Behauptung falsch, es gäbe keine Information in der
Datenschutzerklärung . Sowohl zum Adobe Audience Manager auf Seite 7 und
zum Tealium auf Seite 11 seien Informationen in der Datenschutzerklärung
enthalten.

Vodafone ist grundsätzlich bereit Ihren Hinweisen nachzugehen. Dazu
benötigen sie jedoch Anhaltspunkte, welche hinreichend bestimmt und in
einer nachvollziehbaren Art und Weise aufbereitet sind. Nur so ist eine
gezielte Stellungnahme möglich.

Bitte präzisieren und verifizieren Sie Ihre Hinweise. Ich werde Vodafone
dann noch einmal zur Stellungnahme auffordern.

Hinweis: Bitte beachten Sie auch den Angemessenheitsbeschluss zur
Datenübertragung in die USA
(https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/17_Angemessenhe
itsbeschluss-EU-US-DPF.html)


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
****************

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-****
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

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unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz.

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