Von: <*********************@bfdi.bund.de>
Gesendet: 09.01.2024 14:53
An: <'***********@lindenberg.one'>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193 II#6079

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

hiermit möchte ich Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrer Eingabe vom 20.03.2023
geben. Darin reichten Sie unter Punkt 3 eine Beschwerde wegen Verstoßes
gegen Artikel 32 DSGVO gegen Vodafone ein, weil bei der Registrierung
unter
https://www.vodafone.de/meinvodafone/account/registrierung/persoenliche_da
ten - "ich bin noch kein Kunde" - keine obligatorische
Transportverschlüsselung verwendet wird.

Ich hatte die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle um
ergänzende Stellungnahme gebeten, da auch ein Downgrade-Angriff zum
Identitätsmissbrauch berücksichtigt werden muss. Diese Stellungnahme liegt
mir vor.

Vodafone führt aus, dass es nach Abwägung aller Umstände die fragliche
Mail der Risikoklasse A (niedrig) zugeordnet hat, bei welcher die
Kommunikation auch unverschlüsselt stattfinden kann. Da ein MitM-Angriff
zwischen Mailservern ein hochkomplexes und besonders aufwändiges Szenario
sei, der außergewöhnliche technische Fähigkeiten und ein Höchstmaß an
krimineller Energie voraussetze, stehe der Aufwand in keinem Verhältnis zu
dem zu erzielenden Gewinn des Angreifers.

Aufgrund unserer vorangegangenen Korrespondenz zur Sache gehe ich davon
aus, dass Sie Einsicht in die Stellungnahme im Original wünschen und habe
Vodafone heute bereits Gelegenheit gegeben sich dazu zu äußern.

Unabhängig davon werde ich die aufgeworfenen Fragen im Referat diskutieren
und Ihnen anschließend eine inhaltliche Antwort senden. Ich rechne aktuell
damit, dass dies in 2-3 Wochen sein wird.

Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-0
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