Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 29.12.2023 14:09
An: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Geschäftszeichen: 24-193 II#6077
Sehr geehrter **********,
das fragen Sie mehr als neun Monate nach Einreichen der Beschwerde?? Ich
sollte anscheinend konsequenter Untätigkeitsklagen gegen den BfDI
einreichen. Insbesondere "dauert an" ist soweit ich das nachvollziehen kann
ganz eindeutig keine Standmitteilung im Sinne von Artikel 78 DSGVO sondern
ein Eingeständnis, Sie haben nichts gemacht.
In meiner Email vom 20.3.2023 stehen vor den Beschwerden ganz viele
Kritikpunkte an den Datenschutzerklärungen. Lesen Sie bitte ab "In der
Datenschutzerklärung Stand 2022..." abwärts, da finden Sie genügend
Kritikpunkte denen Sie nachgehen könn(t)en.
Und ich halte eine parallele Verwendung von Art. 6 Abs. 1 lit. b und f für
definitiv rechtsmissbräuchlich.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ************@bfdi.bund.de <************@bfdi.bund.de> Im Auftrag von
REFERAT24@bfdi.bund.de
Gesendet: Freitag, 29. Dezember 2023 08:30
An: '***********@lindenberg.one' <***********@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation, Geschäftszeichen: 24-193
II#6077
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
ich komme zurück auf Ihr Anliegen zu der DS-Erklärung von Vodafone.
Sie hatten geschrieben: "Ich will daher die Gelegenheit nutzen und [...] 2.
eine Beschwerde wegen unverständlichen Informationen in der
Datenschutzerklärung und damit Verstoß gegen Artikel 12 DSGVO, sowie wegen
der Vermischung von Rechtsgrundlagen aus Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b) und
berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f), und damit gegen das
Trennungsgebot von Artikel 5 Abs. 1 lit. b DSGVO einreichen, ".
Mir ist nicht ganz klar, aus welcher Formulierung in der DS-Erklärung Sie
konkret einen Verstoß herleiten, und bitte Sie daher, Ihr Anliegen näher zu
erläutern.
Anschließend werde ich Sie über den weiteren Ablauf informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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