Von: <justitiariat@bfdi.bund.de>
Gesendet: 04.08.2021 12:53
An: 'Joachim Lindenberg' <***********@lindenberg.one>
Betreff: AW: JUS-854II#0136 - Ihr Schreiben vom 26.05.2021

 

JUS-854 II#0149

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.

Das Fachreferat teilte mir heute mit, dass nach Durchsicht der Unterlagen die Vodafone BW zur Stellungnahme anlässlich Ihrer Beschwerde aufgefordert wurde. Die darauf folgende Antwort stammt auch von der Vodafone BW. Somit ist nicht davon auszugehen, dass die Vodafone GmbH Informationen erhalten hat, welche für Vodafone BW bestimmt waren. Eine Weiterleitung der Informationen von Vodafone BW an Vodafone GmbH durch den BfDI hat nicht stattgefunden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg [mailto:***********@lindenberg.one]
Gesendet: Freitag, 30. Juli 2021 08:23
An: ************** <*************@bfdi.bund.de>; Justitiariat <justitiariat@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: JUS-854II#0136 - Ihr Schreiben vom 26.05.2021

Sehr geehrte *************,

vielen Dank für die neue CD.

Leider vermisse ich die Antwort auf die unten gestellte Frage, ob das BfDI Informationen über meine Beschwerde über die Vodafone BW an Vodafone herausgegeben hat.

Können Sie dieser Frage bitte nachgehen?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg



Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: Thursday, 8 July 2021 15:22
An: '******************' <*****************@bfdi.bund.de>; poststelle@bfdi.bund.de
Betreff: JUS-854II#0136 - Ihr Schreiben vom 26.05.2021



Sehr geehrter ************,

ich habe von Ihnen nie verlangt, dass Sie Dokumente oder Akten fälschen oder verändern. Ich habe mich darüber beschwert, dass das BfDI aus den Dokumenten, die Teil von Beschwerden sind, falsche, veraltete und unnötige Daten für eigene Zwecke als Kontaktdaten herausliest. Das verstößt meiner Meinung nach gegen die in der DSGVO gebotene Zweckbindung, die Datensparsamkeit, und den Grundsatz, Daten beim Betroffenen zu erheben. Und es irritiert mich schon, dass die oberste deutsche Aufsicht es mit dem Datenschutz anscheinend nicht so genau nimmt.

Sie haben es vermutlich schon erwartet: ich hätte gerne eine erneute Auskunft um die Berichtigung überprüfen zu können und um gleichzeitig den Fortschritt der Beschwerden einsehen zu können. Und diesmal hätte ich gerne zusätzlich noch die Informationen an welche Verantwortlichen oder Dritte Sie Informationen über meine Beschwerden weitergegeben haben. Ich habe Hinweise darauf, dass das BfDI meine Beschwerde gegen Vodafone BW an Vodafone mitgeteilt hat ��� zwei unterschiedliche Verantwortliche. Stimmt das?

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Lindenberg