Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 07.02.2023 14:25
An: <REFERAT24@bfdi.bund.de>,<***************@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation - 24-193 II #4702
Anlagen: Vodafone Kundenkonto 21.07.2022.pdf, Vadafone Auskunft 28.09.2022 Seite 3 + 8.pdf

 

Sehr geehrter **********,

 

aufgrund meiner Auskunftsanfrage liegt mir die Stellungnahme von Vodafone vom 21.12.2022 vor. Dazu möchte ich ausführen:

 

 

Alle Angaben natürlich unter dem Vorbehalt, dass 274 undokumentierte (weil kein Bezug zu Art. 15 Abs. 1) Seiten scannen und lesen oder durchsuchen eine Fehlerquelle ist, die Vodafone durch entsprechende Angaben und Form (Struktur) vermeiden hätte können.

 

Bei der Erstellung dieser Stellungnahme bin ich auch über die Tatsache gestolpert, dass man am – laut Auskunft – am 04.08. meinen Vertrag erneut auf Webbill umgestellt hat, obwohl ich meine Einzugsermächtigung widerrufen und der Verwendung von Webbill widersprochen hatte und man daher am 12.02. auf Papier umgestellt hat. Artikel 7 wird also nicht wirklich ernstgenommen. Auch kann ich mich nicht daran erinnern, davon Kenntnis erhalten zu haben – aber zu dem Zeitpunkt hatte ich den Vertrag bereits aus wichtigem Grund als beendet angesehen.

 

Viele Grüße

Joachim Lindenberg