Von: <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 10.10.2020 09:49
An: <***********@lindenberg.one>, "'Referat 24 Postfach'" <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Geschäftszeichen: 24-193 II #4702
Anlagen: Angebot 07.10.2020.pdf, AW: Widerspruch und Auskunft - Ihr Schreiben vom 7.10.2020

 

Sehr geehrte ***************,

mich hat das beigefügte Angebot von Vodafone erreicht – das ich nicht beabsichtige anzunehmen weil meine Kündigung aus wichtigem Grund nicht berücksichtigt wird. Ich habe Vodafone in der ebenfalls beigefügten Email aufgefordert die Weitergabe von Daten an Schufa und andere Auskunfteien zu unterlassen.

Ich halte schon allein die Drohung für einen weiteren Verstoß gegen die Betroffenenrechte der DSGVO.

Das Amtsgericht Wiesloch hat zum Verhandlungstermin am 4.11. geladen. Ich würde mich freuen wenn Sie mir zu meinen Beschwerden eine Stellungnahme schicken könnten. Ich gehe davon aus, dass es an der Unvollständigkeit der Auskunft und der Missachtung meiner Betroffenenrechten auch bei Ihnen keine Zweifel mehr gibt. Falls doch: welche?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: ****@lindenberg.one <****@lindenberg.one> Im Auftrag von ***********@lindenberg.one
Gesendet: Friday, 14 August 2020 17:44
An: 'Referat 24 Postfach' <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: Geschäftszeichen: 24-193 II #4702

 

Sehr geehrte Frau **********, Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte meiner bisherigen Beschwerde einen weiteren Sachverhalt hinzufügen bzw. ggfs. eine neue Beschwerde öffnen.

Da mir Vodafone mit Anschlusssperre und vermutlich auch mit der Weitergabe meiner angeblichen Schulden an Auskunfteien droht, habe ich mit Email vom 05.07.2020 Auskunft hinsichtlich der Weitergabe von Daten an Auskunfteien verlangt und einer möglichen Weitergabe widersprochen. Mit Schreiben vom 08.07.2020 erhalte ich eine Antwort, die mir reichlich zusammenhanglos vorkam. Den avisierten Kontoauszug – aber ohne Rechnungen – erhielt ich per Email am 09.07.2020, die „vollständige Auskunft“ mit Datum 10.07.2020 dann wieder per Post. Diese Auskunft ist genauso unvollständig wie die vom Februar.

Mit Email vom 13.07.2020 habe ich nachgefasst, aber auf diese Email keine Antwort erhalten. Weder in der zugegebener Maßen kurz gesetzten Frist noch in den 30 Tagen die die DSGVO vorsieht.

Offensichtlich ist Vodafone weder in der Lage eine vollständige Auskunft zu erteilen, noch meinen Widerspruch bzw. meinen Berichtigungsanspruch umzusetzen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen auch mitteilen, dass ich – um Ansprüche von Vodafone abwehren zu können –  Klage gegen Vodafone wegen Verstoß gegen Artikel 15 und Artikel 5 sowie auf Erteilung einer wirklich vollständigen Auskunft erhoben habe. Die Klageniederschrift habe ich beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg