Von: <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 20.09.2020 09:29
An: '****************' <***************@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Geschäftszeichen: 24-193 II #4702
Anlagen: Vodafone Auskunft 30.07.2020.pdf, VodafoneKontoauszug_001946995665.pdf, Auskunft 10.07.2020.pdf

 

Sehr geehrte ***************,
die letzte Auskunft, die ich erhalten habe ist vom 30.7.2020, ich habe eine
Kopie beigefügt. Diesmal sind alle Vertragsverhältnisse enthalten, aber noch
lange nicht alle personenbezogenen Daten die ich erwarte. Schon in der
Einleitung steht, dass die Daten im System zur Kundenbetreuung aufgeführt
sind - Vodafone hat mit großer Sicherheit noch viele andere Systeme, die
auch zu beauskunften sind. Wobei natürlich nicht die konkreten Systeme
relevant sind, sondern die Verarbeitungszwecke.
Zu den Verarbeitungszwecken bleibt Vodafone selbst ab Seite 3 diffus und
unvollständig, zählt aber u.a. auch Verkehrsdaten auf, also Verbindungen im
Fest- oder Mobilnetz, bis hin zu Funkzellendaten, und erwähnt den
Einzelverbindungsnachweis (in dem Funkzellen aber nicht auftauchen). Auch
meine öffentliche IP-Adresse wird erwähnt. All diese Daten hätte in einer
vollständigen Auskunft enthalten sein müssen, ggfs. natürlich nur für den
Aufbewahrungszeitraum. Wesentlich ist m.E. auch, dass bei den Mobilfunkdaten
Einwilligungen aufgezählt werden, die völlig unverständlich sind - oder
verstehen Sie was White-mail sein soll? Hier fehlt eine Servicebeschreibung
oder ein konkreter Zwecke nach Art 15 (1) a. Andernfalls weiß ich als
Betroffener überhaupt nicht, wie ich mein Widerrufsrecht nach Art 7 (3)
ausüben soll, und wie soll ich nach Art 7 (1) überprüfen, dass ich
tatsächlich zugestimmt habe - da hab ich auch meine Zweifel daran, weil
Werbung brauch ich wirklich nicht.
Vertragsinformationen: ich erwarte dass hier mindestens ein Hinweis auf die
zum Vertragsabschluss gültige AGB-Version und Datenschutzerklärung kommt,
sowie evtl. vereinbarte Optionen wie das im Schriftverkehr auftauchende
WebBill - das im Vertrag so gar nicht auftaucht. Ich gehe davon aus, dass
der Vertrag irgendwie in einem System (vermutlich ein anderes System als das
oben genannte) hinterlegt ist - aber nicht in der Auskunft auftaucht.
Buchhaltungsdaten: ich füge Ihnen einen Kontoauszug bei - auch hier fehlen
alle Rohdaten die im Kontoauszug ja nur zusammengefasst werden sowohl beim
Kontoauszug als auch in der Auskunft (ggfs. halt den zum Zeitpunkt aktuellen
Stand).
Weiter Informationen die fehlen: Emails und Korrespondenz scheint Vodafone
aufzubewahren. Das schließe ich aus diversen Antworten, aber auch aus der
Klageerwiderung in der angeführt wird, die Email-Korrespondenz sei korrekt
wiedergegeben. Auch war der Klageerwiderung eine Kopie der Auskunft vom
30.7.2020 beigefügt, also werden anscheinend auch Auskünfte gespeichert -
aber erneut weder erwähnt noch sind sie in der Auskunft enthalten.
Ich kann nicht behaupten, dass ich einen vollständigen Überblick über alle
Datenzwecke von Vodafone habe. Aber diese Ausführungen und Beispiele deuten
ganz deutlich darauf hin, dass Vodafone es mit Art 15 (1) und (3) nicht so
genau nimmt. Ich habe Ihnen zum Vergleich auch noch die Auskunft vom
10.7.2020 beigefügt - durch den Vergleich können Sie auch erkennen, dass der
Text "Personenbezogene Daten bei Vodafone" ein Textbaustein ist, denn sonst
bräuchte man nicht auf Funkzellen eingehen die im konkreten Vertrag gar
nicht relevant sind. Oder man müsste für Funkzellen den Zweck nach Art 15
(1) nennen und nach Art 15 (3) "keine Daten weil kein Mobilfunkvertrag"
aussagen.
Last but not least: Ich habe mein Auskunftsersuchen per Email gestellt, dann
ist eine elektronische Auskunft vorgesehen.
Zusammenfassend: diese Auskünfte erfüllen nicht meine Erwartungen nach Art
15 DSGVO. Auch die Reaktion auf meine Email vom 5.7.2020 ist unbefriedigend
und entspricht nicht den Betroffenenrechten - ich verweise dazu auf meine
Email vom 14.8.2020 an Sie.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: **************** <***************@bfdi.bund.de>
Gesendet: Friday, 18 September 2020 11:41
An: ****@lindenberg.one
Betreff: AW: Geschäftszeichen: 24-193 II #4702

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Nachricht.
Für meine weitere Prüfung ergeben sich weitere Rückfragen:

In der Klageniederschrift vom 13. Juli 2020 wurde dargelegt, dass Sie in der
Ihnen von Vodafone zugestellten Auskunft Vertragsinformationen,
Buchhaltungsdaten und weitere Informationen vermissen, die unzweifelhaft
gespeichert werden. Könnten Sie mir dies noch etwas näher konkretisieren?

Auch die Ihnen am 10. Juli 2020 zugestellte Auskunft halten Sie für
unvollständig. Auch hier erbitte ich eine weitere Konkretisierung.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

***************



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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Referat 24 - Telekommunikationsdienste und Telemedien - Graurheindorfer
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ****@lindenberg.one [mailto:****@lindenberg.one] Im Auftrag von
***********@lindenberg.one
Gesendet: Freitag, 18. September 2020 10:51
An: Referat 24 Postfach <REFERAT24@bfdi.bund.de>; ****************
<***************@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Geschäftszeichen: 24-193 II #4702

Sehr geehrte ***************,
am 30.7.2020 hat mir Vodafone eine weitere unvollständige und nicht
formgerechte Auskunft erteilt und beruft sich in der Klageerwiderung auf
diese. Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir den aktuellen Status Ihres
Verfahrens mitteilen könnten.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: **************** <***************@bfdi.bund.de> Im Auftrag von Referat
24 Postfach
Gesendet: Thursday, 27 August 2020 15:35
An: ****@lindenberg.one
Betreff: AW: Geschäftszeichen: 24-193 II #4702

Geschäftszeichen: 24-193 II #4702

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zwischenzeitlich liegt mir die
Stellungnahme von der Vodafone GmbH zu Ihrem Anliegen vor. Allerdings haben
sich von meiner Seite Rückfragen zu dem Sachverhalt ergeben.
Bis zur abschließenden Beantwortung bitte ich daher noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

***************



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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ****@lindenberg.one [mailto:****@lindenberg.one] Im Auftrag von
***********@lindenberg.one
Gesendet: Freitag, 14. August 2020 17:44
An: Referat 24 Postfach <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: Geschäftszeichen: 24-193 II #4702

Sehr geehrte ***************, Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte meiner bisherigen Beschwerde einen weiteren Sachverhalt
hinzufügen bzw. ggfs. eine neue Beschwerde öffnen.

Da mir Vodafone mit Anschlusssperre und vermutlich auch mit der Weitergabe
meiner angeblichen Schulden an Auskunfteien droht, habe ich mit Email vom
05.07.2020 Auskunft hinsichtlich der Weitergabe von Daten an Auskunfteien
verlangt und einer möglichen Weitergabe widersprochen. Mit Schreiben vom
08.07.2020 erhalte ich eine Antwort, die mir reichlich zusammenhanglos
vorkam. Den avisierten Kontoauszug – aber ohne Rechnungen – erhielt ich per
Email am 09.07.2020, die „vollständige Auskunft“ mit Datum 10.07.2020 dann
wieder per Post. Diese Auskunft ist genauso unvollständig wie die vom
Februar.

Mit Email vom 13.07.2020 habe ich nachgefasst, aber auf diese Email keine
Antwort erhalten. Weder in der zugegebener Maßen kurz gesetzten Frist noch
in den 30 Tagen die die DSGVO vorsieht.

Offensichtlich ist Vodafone weder in der Lage eine vollständige Auskunft zu
erteilen, noch meinen Widerspruch bzw. meinen Berichtigungsanspruch
umzusetzen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen auch mitteilen, dass ich – um
Ansprüche von Vodafone abwehren zu können – Klage gegen Vodafone wegen
Verstoß gegen Artikel 15 und Artikel 5 sowie auf Erteilung einer wirklich
vollständigen Auskunft erhoben habe. Die Klageniederschrift habe ich
beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg