Von: <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 10.03.2020 19:38
An: '***************' <***************@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation
Anlagen: AW: Auskunft nach Art 15 DSGVO

 

Sehr geehrte ***************,
ich möchte zurückkommen auf Ihre Email unten bzw. meine Email vom 13.2.2020.
Mit Datum vom 5.2.2020 habe ich bei Vodafone eine vollständige Auskunft
erbeten, aber lediglich einen winzigen Bruchteil - die Stammdaten eines von
drei Verträgen - erhalten. Vodafone hat damit die in der DSGVO vorgesehene
Frist von einem Monat überschritten. Auch hat Vodafone entgegen der
Ausführungen auf
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/MeineRechte/Artikel/Auskunftsrecht.html
mir die wenigen Daten nicht elektronisch übermittelt. Ich bitte Sie daher,
aktiv zu werden und Vodafone zu rügen und auf umgehende Erfüllung zu
verpflichten.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: *************** <***************@bfdi.bund.de> Im Auftrag von Referat
24 Postfach
Gesendet: Wednesday, 26 February 2020 16:38
An: ***********@lindenberg.one
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ihre
Eingabe vom 13. Februar 2020
Geschäftszeichen: 24-193 II #4702

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 13. Februar 2020.
Dieses wird unter dem o. g. Aktenzeichen geführt.
Im Zuge der Bearbeitung Ihres Schreibens bei dem Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) werden personenbezogene
Daten von Ihnen bei uns verarbeitet. Die Einzelheiten dazu können Sie der
Datenschutzerklärung des BfDI entnehmen.
Als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
obliegt mir, neben der datenschutzrechtlichen Kontrolle der
Bundesverwaltung, auch die Aufsicht über Post- und
Telekommunikationsdienstleister.

In Ihrer Eingabe haben Sie den BfDI in cc genommen. Somit schlage ich vor,
dass Sie zunächst die Antwort von Vodafone bezüglich Ihres Anliegens
abwarten.
Sollte das Unternehmen nicht oder nicht zu Ihrer Zufriedenheit antworten,
können Sie sich unter Beifügung des Schriftverkehrs jederzeit wieder an mich
wenden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

***************



********************************************************************************
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Referat 24 - Telekommunikationsdienste und Telemedien - Husarenstrasse 30,
53117 Bonn
Fon: (0228) 997799-****
Fax: (0228) 997799-5550
E-Mail Referat: referat24@bfdi.bund.de
Internet: http://www.datenschutz.bund.de

Datenschutzrechtliche Erklärung der BfDI für den E-Mail-Verkehr und die
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben insgesamt: (nachstehender Link führt
auf den Internetauftritt der BfDI unter www.bfdi.bund.de)

https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html

Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente
********************************************************************************
Hinweis:
Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es
ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu
machen. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, informieren
Sie bitte sofort den Absender und vernichten diese E-Mail.














-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: AW: Auskunft nach Art 15 DSGVO
Datum: Thu, 13 Feb 2020 18:33:29 +0100
Von: ***********@lindenberg.one
An: datenschutz@vodafone.com
Kopie (CC): 'Poststelle, Poststelle' <poststelle@bfdi.bund.de>



Sehr geehrte Damen und Herren,

heute erreicht mich Ihre "Auskunft" per Post. Leider kann ich die nicht
vollständig nennen. Zum einen fehlen alle "Bewegungsdaten", zum anderen
fehlt ein aktives und ein storniertes Vertragsverhältnis mit Vodafone.
Beim stornierten bin ich sicher, dass es noch zu finden sein muss, denn für
geflossenes - mir geschuldetes - Geld gelten die Aufbewahrungsregeln des
Steuerrechts. Auch vermisse ich Angaben dazu, von wem Sie Daten über mich
gesammelt und an wen Sie Daten weitergegeben haben.

Und weil das deutlich mehr als eine Seite sein wird: die DSGVO sieht vor,
dass Sie mir die Daten elektronisch übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg



*Von:*****@lindenberg.one <****@lindenberg.one> *Im Auftrag von
************@lindenberg.one
*Gesendet:* Mittwoch, 5. Februar 2020 19:07
*An:* datenschutz@vodafone.com
*Betreff:* Auskunft nach Art 15 DSGVO



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte gerne eine vollständige Auskunft über alle personenbezogenen
Daten, die über mich von Vodafone oder verbundenen Unternehmen gespeichert,
verarbeitet, oder weitergegeben werden.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

Keltergasse 16

68789 St. Leon-Rot