Von: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Gesendet: 21.06.2023 10:53
An: <***********@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekommunikation; Geschäftszeichen: 24-193 II#6078

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

zu Ihrer Beschwerde wegen Verstoßes gegen Art. 7 Abs. 3 und Art. 16 i.V.m.
Art. 12 Abs.3 DSGVO, die ich unter dem o.g. Geschäftszeichen führe, möchte
ich Sie gemäß Artikel 77 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung über den
Bearbeitungsstand informieren.

In Ihrer Beschwerde verweisen Sie auf weitere Details, die auf Ihrem
Internet-Blog abrufbar wären. Die dort verfügbaren Inhalte sind jedoch
jederzeit veränderlich, erweiterbar und löschbar. Die Konsistenz und
abschließende Prüffähigkeit dieser Informationen i.S.d. Aktenwahrheit und
Aktenklarheit sind dadurch nicht gewährleistet. Mit meiner E-Mail vom 22.
März 2023 bat ich Sie darum, mir die für diese Beschwerde relevante
Kommunikation mit dem Unternehmen auf den Kommunikationswegen zu
übermitteln, die meine Behörde dafür zur Verfügung stellt.
Bislang konnte ich keine weiteren Eingänge in dieser Sache feststellen und
möchte Sie darum erneut auf unsere Zugangswege hinweisen. Sie finden diese
unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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