Von: Joachim Lindenberg <**************@lindenberg.one>
Gesendet: 13.06.2024 21:36
An: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Vielen Dank für die Zusendung der Stellungnahmen der Telekom. Diese werfen jedoch mehr Fragen auf als sie beantworten:

 

In der Stellungnahme vom 14. Mai 2024:

 

Und zu der vom 17. Mai 2024 14:56:

 

Und zu den von Ihnen in der Anhörung vom 17.05.2024 aufgeworfenen Themen:

 

Ich darf wiederholen, dass Artikel 15 eine Verarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c ist und zur Erfüllung keine Einwilligung, Vertrag oder irgendetwas anderes außer der Identifizierung vom Betroffenen erwartet werden sein darf.

 

Insgesamt erinnern mich Ihre Ausführungen sehr an die „Privatautonomie“ in 24-193 II#6271, und ich darf auch hier schreiben, dass die DSGVO nicht von der Privatautonomie verdrängt wird. Es ist ganz offensichtlich, dass Referat 24 hier etwas – ich kann es nicht anders nennen – zusammenfantasiert, nur um die Beschwerde abzulehnen. Ich darf Sie auffordern, dann bessere Argumente zu liefen (oder sich von der Telekom liefern zu lassen) oder der Beschwerde stattzugeben.

 

Ich darf Sie um eine Eingangsbestätigung für diese Email bitten.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: oliver.griess@bfdi.bund.de <oliver.griess@bfdi.bund.de> Im Auftrag von REFERAT24@bfdi.bund.de
Gesendet: Mittwoch, 12. Juni 2024 07:20
An: '**************@lindenberg.one' <**************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

im Anhang erhalten Sie die gewünschten Unterlagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Referat 24

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

- Referat 24 - Telekommunikation

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn

Fon:  (0228) 997799-0

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Internet: https://www.bfdi.bund.de

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Vertraulichkeitshinweis:

Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail.

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Joachim Lindenberg <**************@lindenberg.one>

Gesendet: Montag, 10. Juni 2024 15:16

An: Referat 24 Postfach <REFERAT24@bfdi.bund.de>

Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf an meine Email unten erinnern und außerdem um eine Eingangsbestätigung bitten.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Joachim Lindenberg <**************@lindenberg.one>

Gesendet: Montag, 27. Mai 2024 12:59

An: REFERAT24@bfdi.bund.de

Betreff: AW: Datenschutz in der Telekommunikation, Az. 24-193-2 II#1721

 

Sehr geehrter *************,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.05.2024.

Ich darf Sie bitten, mir bisher unbekannte Dokumente zum Gegenstand der Anhörung zuzusenden.

Außerdem darf ich Sie bitten, eine angemessene Zeit nach Akteneinsicht für die Anhörung vorzusehen. Sie wollen doch sicher nicht, dass eine Anfechtung schon alleine aufgrund der zu knapp bemessenen Frist erfolgreich ist.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg