Von: Joachim Lindenberg <**************@lindenberg.one>
Gesendet: 10.11.2023 13:27
An: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721

 

Sehr geehrter ***************,
ich darf vermuten, dass die Nutzungsbedingungen von Ihrem Kollegen isoliert
betrachtet wurden und nicht im Kontext einer Auskunft? Wenn die Telekom
einen (freiwilligen) Dienst anbietet, kann sie vereinbaren was sie will, ich
muss es nicht nutzen. Im Rahmen der Auskunftspflicht ist in meinen Augen die
einzige Mitwirkungspflicht des Betroffenen nach Artikel 12 die
Identifizierung zu ermöglichen. Eine weitere Einwilligung oder Vertrag - so
haben Sie es gestern bezeichnet - im Kontext der Betroffenenrechte ist in
der DSGVO nicht vorgesehen und damit unzulässig, auch einer "Beauftragung"
(so nennt die Telekom das in der Stellungnahme vom 30.06.2023) bedarf es
nicht. Die Auskunft hätte problemlos auf CD/DVD oder auch mit qualifizierter
Transportverschlüsselung erteilt werden können, notfalls auch als
verschlüsseltes Zip und ein Passwort per Post. Das reichlich unsichere
Gateway war von vorneherein entbehrlich. Letztendlich hat die Telekom mich
gewissermaßen genötigt zu akzeptieren, weil meine anderen
Kommunikationsversuche nicht beantwortet wurden.
Mir liegen Dokumente bis zur Stellungnahme vom 30.06.2023 vor. Bitte
schicken Sie mir alles neuere zu, sobald die nächste Stellungnahme der
Telekom eintrifft.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: *********************@bfdi.bund.de <*********************@bfdi.bund.de>
Im Auftrag von REFERAT24@bfdi.bund.de
Gesendet: Freitag, 10. November 2023 09:35
An: 'Joachim Lindenberg' <**************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

Sie bitten um die Stellungnahme der Telekom zu den Nutzungsbedingungen des
E-Mail Encryption Gateway und ggf. weitere relevante Dokumente hierzu.

Der gestrigen E-Mail von mir zu diesem Thema liegt die Einschätzung eines
Kollegen im BfDI zugrunde. Eine Stellungnahme der Telekom wurde für diese
Einschätzung zu den Nutzungsbedingungen nicht eingeholt und liegt daher auch
nicht vor. Deshalb gibt es auch keine Anlagen oder ergänzenden Dokumente
hierzu.

Ich kann Ihnen meine Bitte um Stellungnahme zur qualifizierten
Transportverschlüsselung zukommen lassen, wenn Sie möchten. Die Telekom
hatte zur qualifizierten Verschlüsselung um Fristverlängerung bis 17.11.2023
gebeten. Sobald die Stellungnahme dazu vorliegt und bewertet wurde werde ich
mich bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
**********

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit -Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-0
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

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