Von: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Gesendet: 09.11.2023 11:07
An: <'**************@lindenberg.one'>
Betreff: Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

ich komme zurück auf Ihr Anliegen vom 17.03.2023 zum Thema Datenschutz in
der Telekommunikation. Darin beschwerten Sie sich u.a. über die
Nutzungsbedingungen des Mail Encryption Gateway der Deutschen Telekom AG.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind die Nutzungsbedingungen des E-Mail
Encryption Gateway nicht zu beanstanden.

Mit den Nutzungsbedingungen regelt die Telekom Security GmbH unter anderem
die Speicherdauer der E-Mails, die Gültigkeit des Accounts sowie die
Umstellung des Accounts. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche
Vereinbarung zwischen dem Nutzer des Dienstes und der Telekom als
Anbieter.

Hierdurch sichert sich die Telekom zum Beispiel hinsichtlich der Dauer der
Speicherung der E-Mails, die auf 90 Tage begrenzt wird, ab und kann daher
bei Verlust der E-Mails nach dieser Dauer nicht in Haftung genommen
werden. Vor dem Hintergrund, dass dies ein kostenloser Dienst ist, sind
solche Vereinbarungen nachvollziehbar.

Unter Punkt 4 wird die Löschung des Accounts durch Widerruf der
Einverständniserklärung ermöglicht.

Das Auskunftsrecht soll laut Datenschutzhinweisen der Telekom Security an
die E-Mailadresse datenschutz@telekom.de gerichtet werden. Die Nutzung des
Dienstes E-Mail Encryption Gateway ist zur Geltendmachung des
Auskunftsrechts nicht erforderlich.

Zur Frage der qualifizierten Transportverschlüsselung werde ich wieder auf
Sie zukommen, sobald eine Stellungnahme der Telekom hierzu vorliegt und
bewertet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
**********

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-0
E-Mail: Referat24@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de

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Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt.
Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, informieren Sie
bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail.

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

ich komme zurück auf Ihr Anliegen vom 17.03.2023 zum Thema Datenschutz in
der Telekommunikation. Darin beschwerten Sie sich u.a. über die
Nutzungsbedingungen des Mail Encryption Gateway der Deutschen Telekom AG.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind die Nutzungsbedingungen des E-Mail
Encryption Gateway nicht zu beanstanden.

Mit den Nutzungsbedingungen regelt die Telekom Security GmbH unter anderem
die Speicherdauer der E-Mails, die Gültigkeit des Accounts sowie die
Umstellung des Accounts. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche
Vereinbarung zwischen dem Nutzer des Dienstes und der Telekom als
Anbieter.

Hierdurch sichert sich die Telekom zum Beispiel hinsichtlich der Dauer der
Speicherung der E-Mails, die auf 90 Tage begrenzt wird, ab und kann daher
bei Verlust der E-Mails nach dieser Dauer nicht in Haftung genommen
werden. Vor dem Hintergrund, dass dies ein kostenloser Dienst ist, sind
solche Vereinbarungen nachvollziehbar.

Unter Punkt 4 wird die Löschung des Accounts durch Widerruf der
Einverständniserklärung ermöglicht.

Das Auskunftsrecht soll laut Datenschutzhinweisen der Telekom Security an
die E-Mailadresse datenschutz@telekom.de gerichtet werden. Die Nutzung des
Dienstes E-Mail Encryption Gateway ist zur Geltendmachung des
Auskunftsrechts nicht erforderlich.

Zur Frage der qualifizierten Transportverschlüsselung werde ich wieder auf
sie zukommen, sobald eine Stellungnahme der Telekom hierzu vorliegt und
bewertet wurde.

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Mit freundlichen Grüßen

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Ref. 24
Hausruf 2412