Von: <REFERAT24@bfdi.bund.de>
Gesendet: 06.10.2023 16:38
An: <**************@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz in der Telekomunikation, Az. 24-193-2 II#1721

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

ich möchte Ihnen einen kurzen Zwischenstand zu Ihrem Anliegen vom
17.03.2023 zum Thema Datenschutz in der Telekommunikation geben. Darin
hatten Sie sich über mangelnde Schutzmaßnahmen beim
E-Mail-Encryption-Gateway der Deutschen Telekom AG beschwert.

Die Telekom hat mir heute mitgeteilt, dass seit dem 04.10.2023 die
fraglichen E-Mails mit obligatorischer Transportverschlüsselung versendet
werden. Ich betrachte diesen Aspekt des Vorgangs damit als abgeschlossen
und möchte Ihnen für Ihren Hinweis danken.

Sie hatten sich weiterhin über fehlende qualifizierte
Transportverschlüsselung der betroffenen E-Mails beschwert. Zu dieser
Frage habe ich die Telekom heute mit vierwöchiger Frist um Stellungnahme
gebeten.

Die Frage der Nutzungsbedingungen befindet sich weiterhin in Prüfung durch
einen Kollegen hier im Haus.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Referat 24-

Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
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