Von: <BS7@bfdi.bund.de>
Gesendet: 30.03.2026 11:58
An: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Betreff: AW: [37460/2026]AW: Datenschutz bei Postdienstleistungen - Beschwerde über fehlende Umsetzung der Betroffenenrechte bei der Zustellung der Deutschen Post AG
Anlagen: 26089_2026.pdf
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI)
Az.: BS7-243 II#4752
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
den Eingang Ihrer Beschwerde habe ich Ihnen mit Schreiben vom 4. März 2026
per E-Mail bestätigt. Das entsprechende Schreiben nebst Aktenzeichen finden
sie erneut anbei.
Unabhängig davon informiere ich Sie zum aktuellen Sachstand. Zur weiteren
Bearbeitung Ihres Anliegens habe ich eine Stellungnahme der DPAG
angefordert. Diese liegt bislang noch nicht vor. Sobald mir der Rückläufer
dann vorliegt werde ich Sie unaufgefordert informieren.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
******
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-Referat BS7 - Postdienste, Wirtschaftsverwaltung, Bundesbeteiligungen-
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-****
E-Mail: BS7@bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de
********************************************************************************
Datenschutzerklärung der BfDI:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie
unter https://www.bfdi.bund.de/datenschutz.
Vertraulichkeitshinweis:
Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt.
Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte
sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 30. März 2026 10:30
An: BS7 <BS7@bfdi.bund.de>; Poststelle <POSTSTELLE@bfdi.bund.de>
Betreff: [37460/2026]AW: Datenschutz bei Postdienstleistungen - Beschwerde
über fehlende Umsetzung der Betroffenenrechte bei der Zustellung der
Deutschen Post AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vermisse zu dieser Email die erbetene Eingangsbestätigung mit
Aktenzeichen.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: Donnerstag, 26. Februar 2026 19:19
An: BS7@bfdi.bund.de
Betreff: Datenschutz bei Postdienstleistungen - Beschwerde über fehlende
Umsetzung der Betroffenenrechte bei der Zustellung der Deutschen Post AG
Sehr geehrte ***************, sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben Sie meine Frage unten hinsichtlich der (Datenverarbeitung bei
der) Zustellung erneut nicht beantwortet. Ich beschwere mich daher nach Art.
77 DSGVO über die Deutsche Post AG, weil sie im Kontext der Zustellung weder
Informationen noch Auskünfte erteilt und damit die Betroffenenrechte
ignoriert, obwohl ganz sicher unstrittig eine Verarbeitung personenbezogener
Daten stattfindet.
Das schon deswegen, weil Briefe heute regelmäßig per Datenverarbeitung in
Briefsortieranlagen sortiert werden. Aber in Anbetracht des sinkenden
Postaufkommens wird die Post auch personenbezogene Daten verarbeiten um die
Zustellung zu optimieren, oder sogar statt dem früheren Zusteller der ganze
Straßen zu Fuß ablief oder mit einem Fahrrad abfuhr neuerdings PKWs
einsetzt, bei dem der Zusteller bestimmt eine Liste angezeigt bekommt,
welche Adressen er in welcher Reihenfolge ansteuern soll, ganz abgesehen
davon, dass auch Sie in der Anhörung vom 20.12.2024 in 22-243 II#3947 der
Auffassung waren, dass die Informationen zur Briefkastenerfassung aka
Steckfolgensortierung unzureichend sind.
Dass die Deutsche Post dabei Daten verarbeitet und auch zusätzliche Dienste
anbietet ergibt sich aus Informationen auf Ihrer Webseite, u.a. :
* Hinweise zur Automatisierung/Sortierung, u.a. Kapitel 3/Seite 28 in
https://www.deutschepost.de/dam/jcr:53b24082-e716-45a0-8b83-cfd96b689560/dp-automationsfaehige-briefsendungen-2024.pdf,
* Sendungsstatus für Ihre Briefe und Pakete in
https://www.deutschepost.de/de/s/sendungsverfolgung.html,
https://www.deutschepost.de/de/f/frankierung/matrixcode.html,
* Sortierung, Optimierung, Briefankündigung, Postscan Service in
https://www.deutschepost.de/de/p/ihre-zuverlaessige-post.html,
https://www.deutschepost.de/de/b/briefankuendigung.html,
https:/,/www.deutschepost.de/de/p/ihre-zuverlaessige-post.html
<https://www.deutschepost.de/de/p/ihre-zuverlaessige-post.html> ,
* Dokumentation von Einschreiben:
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html,
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/geschaeftskunden/eee-info.html,
natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Vollständigkeit erwarte ich von
der Deutschen Post AG im Rahmen ihrer Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2
und Art. 30 DSGVO.
Den Informationspflichten der DSGVO kommt die Deutsche Post dabei nicht nach
soweit Betroffene keine Vertragspartner sind. Sie schreibt zwar sehr
pauschal auf
https://www.deutschepost.de/de/f/footer/datenschutz.html#grundsaetzliches
„Wir verarbeiten Ihre Daten beispielsweise, um den mit Ihnen bzw. einem
Versender geschlossenen Vertrag zu erfüllen“. Im Abschnitt
https://www.deutschepost.de/de/f/footer/datenschutz.html#brief kann ich
nichts aufklappen, erhalte also überhaupt keine Informationen. Schon
„beispielsweise“ ist wenig konkret, Angaben nach Art. 13-15 jeweils Abs. 1
DSGVO jenseits des Marketings fehlen. Dass die Daten möglicherweise
kurzlebig sind berechtigt m.E. nicht, über diese nicht zu informieren oder
die erreichbaren Daten in eine Auskunft einzubeziehen. Auch werden –
Darstellung auf
https://www.deutschepost.de/de/b/briefankuendigung/leistungsbeschreibung.html#ablauf-app –
Daten erzeugt um sie erst in einem weiteren Verarbeitungsschritt mit
potentiellen Nutzern abzugleichen, und damit werden auch Daten von nicht
Vertragspartnern ohne Rechtsgrundlage verarbeitet.
Ich darf Sie um Eingangsbestätigung und Aktenzeichen bitten.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one
<mailto:************@lindenberg.one> >
Gesendet: Freitag, 6. Februar 2026 15:31
An: BS7@bfdi.bund.de <mailto:BS7@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz bei Postdienstleistungen BS7-243 II#4576
Sehr geehrte ***************,
Sie werfen damit eine spannende Frage der Abgrenzung auf.
In seinem Schreiben vom 19.11.2025, 22-243 II#4572 schreibt Ihr Kollege Herr
*****, die BfDI sei wohl nur für den letzten Schritt der Verarbeitungskette,
die Zustellung zuständig. Dass Sie die Zustellung hinsichtlich der
Betroffenenrecht auf dem Radar haben nehme ich aufgrund Ihres gelben Zettels
an - oder muss ich meine Beschwerden ausdrücklich dahingehend erweitern oder
ergänzen? Meine dahingehende Frage vom 17.08.2025 unter "Nr. 3 3.
Akteneinsicht zu Sendungsinformationen" haben Sie bisher nicht beantwortet.
In der Auskunft vom 30.01.2025 der Deutschen Post AG (liegt Ihnen vor)
schreibt diese: "Wenn Sie in einer oben nicht erwähnten weiteren
vertraglichen Beziehung (z.B. als Mitarbeiter*in oder als Aktionär*in) zu
unserem Unternehmen stehen sollten, bitten wir um einen Hinweis. Wir werden
gerne diesbezüglich recherchieren." Aktionär bin ich (aktuell) nicht, aber
als Freiberufler kann ich nicht ausschließen, dass ein Personaldienstleister
mich bei der Deutschen Post AG vorgestellt hat ohne dass ich das weiß. Sind
jetzt Sie dafür zuständig? Das LDI NRW? Hängt es von der Nummer der Aktie
oder der Tätigkeit des Mitarbeiters ab? Was ist mit der Verarbeitung von
Email in 22-243 II#4425 oder BS7-243 II#4694 - hängt Ihre Zuständigkeit vom
Inhalt der Email ab? Und wer ist für andere "vertragliche Beziehungen"
zuständig?
Oder in der Auskunft vom 06.03.2023 (auch die liegt Ihnen vor): "Keine
weiteren werbetreibenden Stellen und Fachseiten der Deutschen Post AG / DHL
Paket GmbH haben uns mitgeteilt, dass sie personenbezogene Daten von Ihnen
gespeichert haben." Für Werbung sind sie - siehe Beispiel Postwurfspezial -
wohl nur teilweise zuständig, aber für Fachseiten"? Der Text war wohl so
unbestimmt, dass man ihn nicht mehr verwendet.
Müsste dann nicht die Deutsche Post AG schon in ihren Informationen oder
Auskünften präzise angeben, für welche Verarbeitungen oder gar konkreten
Daten Sie bzw. die LDI zuständig ist? Denn aus dem "... im Zusammenhang mit
Post- und Telekommunikationsdienstleistungen" kann ich das - z.B. Email oder
Mitarbeit - nicht entnehmen. Müsste die Zuständigkeit dann nicht im
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für Sie kenntlich und überprüfbar
gemacht werden? Aber das haben Sie vermutlich immer noch nicht eingesehen.
Ihr Kollege im weiteren Sinne ****** Will hat mir im persönlichen Gespräch
am 22.01.2025 in Luxembourg gesagt, seine Behörde würde inzwischen
regelmäßig ein Verarbeitungsverzeichnis einholen.
Mit dieser Vorrede: Klagegegenstand ist eine vollständige Auskunft. Die oben
dargestellten Abgrenzungsprobleme gibt es in der Zivilklage nicht. Soweit
ich die Vollständigkeit der erteilten Auskünfte bestreite sind alle von mir
beispielhaft aufgeführten Verarbeitungen nach meinem Verständnis in ihrer
Zuständigkeit. Schadensersatz oder einen Anspruch aus Arbeitsvertrag habe
ich nicht geltend gemacht. Hinsichtlich "o.ä." kann ich mangels Bestimmtheit
keine Antwort geben. Auch ist mir von 22-243 II#4572 Verarbeitungsschritte
1-3 bisher keine Verarbeitung der Deutschen Post AG bekannt, von der ich
wissentlich betroffen bin und bei der Sie nicht als Aufsicht zuständig sind.
Aber da die Deutsche Post bisher keine vollständige Auskunft erteilt hat,
kann ich das nicht sicher wissen, und Sie wissen es vermutlich auch nicht.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: **********************@bfdi.bund.de
<mailto:**********************@bfdi.bund.de>
<**********************@bfdi.bund.de
<mailto:**********************@bfdi.bund.de> > Im Auftrag von
BS7@bfdi.bund.de <mailto:BS7@bfdi.bund.de>
Gesendet: Freitag, 6. Februar 2026 11:00
An: ************@lindenberg.one <mailto:************@lindenberg.one>
Betreff: WG: Datenschutz bei Postdienstleistungen BS7-243 II#4576
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI)
Az.: BS7-243 II#4576
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
mir obliegt die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Deutsche Post AG nur
insoweit, wie diese für das geschäftsmäßige Erbringen von
Postdienstleistungen personenbezogene Daten verarbeitet. Für alle anderen
Tätigkeiten des Unternehmens ist die Aufsichtsbehörde für den
nicht-öffentlichen Bereich zuständig.
Eine Prüfung und Bewertung der Umsetzung Ihrer Betroffenenrechte durch die
Deutsche Post AG kann ich entsprechend auch nur vornehmen, soweit die
zugrundeliegende Verarbeitung meinem Aufsichtsbereich unterfällt. Falls
bspw. Schadensersatzforderungen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten o.ä.
Gegenstand des in Rede stehenden Klageverfahrens wären, wäre dies nicht
gegeben. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mich über den Klagegegenstand
zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
*********************
********************************************************************************
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI) Referat BS7 -Postdienste, Wirtschaftsverwaltung, Bundesbeteiligungen-
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-7829
E-Mail: bs7@bfdi.bund.de <mailto:bs7@bfdi.bund.de>
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Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt.
Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one
<mailto:************@lindenberg.one> >
Gesendet: Donnerstag, 5. Februar 2026 16:40
An: BS7 <BS7@bfdi.bund.de <mailto:BS7@bfdi.bund.de> >
Betreff: AW: Datenschutz bei Postdienstleistungen BS7-243 II#4576
Sehr geehrte ***************,
Sie machen mich neugierig. Wieso brauchen Sie den "konkret[en] Gegenstand
des von Ihnen angesprochenen Klageverfahrens mit dem Az. 2 C 51/25" im
Kontext der Anschriftenprüfungen oder auch einer unvollständigen Auskunft?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg