Von: GP service-center <service-center@bsi.bund.de>
Gesendet: 22.12.2022 11:17
An: Joachim Lindenberg <joachim.lindenberg@web.de>
Betreff: AW: Beschwerde DE-Mail bei web.de/1&1

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

danke für Ihre Nachricht an das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik.

Die Aufsicht nach § 20 De-Mail Gesetz erfolgt ausschließlich über die
Akkreditierung der De-Mail-Dienstanbieter nach der Technischen Richtlinie
01201. Die Erhebung der Mobilfunknummer bei der Authentifizierung mittels
eID stellt keinen Verstoß des De-Mail-Dienstanbieters 1&1 gegen die Regeln
des De-Mail-G oder die Akkreditierung dar. In diesem Zusammenhang möchten
wir auf die Argumentationsgrundlage im Schreiben des BfDI von Herrn Greve am
09.12.2022 auf Seite 2 im Punkt 2 verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
_________________________________________
Zentrales Service-Center
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Godesberger Allee 185-189
53175 Bonn
Telefon: +49 800 274 1000
Fax: +49 228 99 10 9582 82 82
E-Mail: service-center@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de

#DeutschlandDigitalSicherBSI

Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie
unter
https://www.bsi.bund.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html

Sind Sie schon Abonnent unseres Bürger-CERT Newsletters?
Anmeldung unter
https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Abonnements/Newsletter/Buerger-CERT-Abos/Newsletter-Sicher-informiert/newsletter-sicher-informiert_node.html


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Lindenberg <joachim.lindenberg@web.de>
Gesendet: Freitag, 9. Dezember 2022 11:51
An: GP service-center <service-center@bsi.bund.de>
Betreff: Beschwerde DE-Mail bei web.de/1&1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich nach Artikel 77 DSGVO und §2 BSIG über die 1&1 De-Mail
GmbH beschweren, denn meines Erachtens verstößt die erzwungene
Verwendung von mTAN obwohl mit eID ein besseres
Authentifizierungsverfahren unterstützt wird gegen Artikel 32 und
Artikel 22 DSGVO. Das DE-Mail-G sieht in §3 keine Mobilnummer als
erforderlich an.

Dass ich mich bei Ihnen beschwere liegt daran, dass der BfDI - alle
Schreiben beigefügt - sich für unzuständig erklärt hat. Ich bitte um
eine Eingangsbestätigung für diese Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg